Haushalt(en)
Er verkörpert das vermutlich grundlegende Recht, welches die gewählten Volksvertreter ausüben. Er genießt als Recht Verfassungsrang. Er ist Ausdruck für den Wohlstand einer Gemeinde. Er ist die Schnittmenge für den Willen der Bürger und dem Machbaren. Er ist die Grundlage für Mitmenschlichkeit und Zukunftsfähigkeit.
Und doch pflegt er ein stiefmütterliches Dasein. Nur wenige interessieren sich für ihn. Dabei wäre es gerade jetzt wichtig, wenn der Bürger seine Stimme erhebt und das ausspricht, was er für seine Stadt als notwendig empfindet, denn in den nächsten Wochen wird die Frage besprochen, ob und für was Geld ausgegeben und, nicht minder wichtig, von wem Geld eingenommen wird.
Die Rede ist vom kommunalen Haushalt, der in dieser Woche als Entwurf den Weg auf die Tische der Stadtverordneten fand.
Das Weinstadt Journal wird die Beratungen darüber begleiten und in dieser Zeit den Versuch unternehmen, das vom Bürger als nicht zu durchdringenden Zahlendschungel wahrgenommene Zahlenwerk transparenter werden zu lassen.
Was ist eigentlich ein Haushalt? Die Begrifflichkeit ist bereits schwerlich in Einklang zu bringen mit dem Sprachgebrauch, den wir umgangssprachlich pflegen, denn mit einer Kücheneinrichtung und deren Gerätschaften hat der Haushalt, von dem hier die Rede ist, wortwörtlich keine Gemeinsamkeiten.
Der Haushalt ist eine Gegenüberstellung von Solleinnahmen und Sollausgaben des Staatssektors in einem Haushaltsplan, getrennt aufgestellt von Bund, Ländern und Gemeinden.
Ein Haushaltsplan als der zu Papier gebrachte Haushalt ist bereits optisch eine imposante Erscheinung. Für eine Stadt wie Hochheim umfasst das Werk nahezu 500 Seiten, davon ist der wesentliche Teil eine Aneinanderreihung von kleingedruckten Zahlenkolonnen, verwirrend und unverständlich. Vielleicht ist das der maßgebliche Grund, warum seine so wichtigen Informationen auf nachhaltige Teilnahmslosigkeit und Distanz bei den Bürgerinnen und Bürgern stoßen, die seiner Bedeutung nicht annähernd gerecht werden. Denn zu keiner anderen Zeit sind die Bewohner einer Stadt so unmittelbar von den kommunalpolitischen Beschlüssen betroffen.
Ins Leben gerufen wird ein Haushaltsplan durch das Gesetz, welches bestimmt, dass einmal jährlich, oder wie in Hochheim alle zwei Jahre als längst möglicher Zyklus, eine Verwaltung die Art und Höhe ihrer Einnahmen und ihrer Ausgaben bestimmen muss. Insoweit unterscheidet sich das Vorgehen nicht von dem einer Familie, die sich auf die Frage konzentriert, was sie sich leisten kann und dabei eine bestimmte Höhe der Einnahmen mit Gewissheit annehmen kann.
In zahlreichen Besprechungen werden die finanziellen Wünsche innerhalb der Verwaltung auf das Maß begrenzt, welches mit den Einnahmen in Einklang steht, auch hier keine Veränderung zu dem, was innerhalb einer Familie festzulegen ist.
Folgend findet das Zahlenwerk als Entwurf seinen Weg zu den Stadtverordneten, die nun aufgefordert sind, darüber zu beraten. Der dazu berufene Ausschuss ist der Haupt- und Finanzausschuss, der einzige Ausschuss, der gesetzlich vorgeschrieben zu bilden ist. Er wird besetzt durch eine bestimmte Anzahl fachkundiger Stadtverordneter. Sie sind in den nächsten Wochen im Fokus der politischen Beobachter und der Berichterstattung.
Am 10.11.2016 und 24.11.2016 wird den Haushaltsplan beraten. Beschlossen werden soll er im Dezember 2016 in der Stadtverordnetenversammlung.