Mehr als 2200 Menschen in Arbeit vermittelt – Eingliederungsbericht vorgelegt – Arbeitsmarktmaßnahmen 2022 – Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge
(jol/mtk) – Im vergangenen Jahr hat der Main-Taunus-Kreis mehr als 2200 Menschen in Arbeit vermittelt. Das geht aus dem Integrationsbericht hervor, den Kreisbeigeordneter Johannes Baron vorgelegt hat. Auch im laufenden Jahr seien zahlreicher Maßnahmen geplant, um Menschen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Eine organisatorische Herausforderung sei die Auszahlung von Sozialleistungen an Ukraine-Flüchtlinge, zu denen der Bund neue Regelungen getroffen hat. „Die Herausforderungen sind groß, aber zu bewältigen“, fasst der Sozialdezernent zusammen. Die Vermittlungszahlen hätten inzwischen fast wieder Vor-Corona-Niveau erreicht.
Nach dem Eingliederungsbericht wurden im vergangenen Jahr 2226 Menschen in Arbeit vermittelt. Das waren mehr als im Jahr zuvor (2017). „Damit bewegen wir uns wieder auf das Niveau der Vor-Corona-Jahre zu“, erläutert Baron. Knapp 1600 der im vergangenen Jahr vermittelten Personen hätten reguläre Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze erhalten, der Rest Minijobs. In rund 66 Prozent der Fälle waren die Menschen auch nach einem Jahr noch sozialversichert beschäftigt: „Unsere Unterstützung für die Arbeitssuchenden, etwa die diversen Förderangebote, sind also in vielen Fällen nachhaltig“, fasst der Sozialdezernent zusammen.
An den mehr als 30 Förderangeboten nahmen insgesamt fast 2000 Menschen teil.
Die Ausgaben in Höhe von rund 5,9 Millionen Euro wurden überwiegend aus Bundes- und Landesmitteln finanziert, der Main-Taunus-Kreis übernahm rund 15 Prozent.
Auch 2022 setzte der Kreis seine Unterstützung fort, erläutert Baron. Als Beispiel nennt er individuelle Coachings für Haushalte, die Langzeitarbeitslosengeld erhalten. Zudem wolle der Kreis ein neues Ausbildungs- und Sozialzentrum aufbauen, um Personen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu helfen. Die Ausschreibung für den Betrieb dieses Zentrums laufe derzeit. Auch seien gezielt Maßnahmen für ukrainische Flüchtlinge geplant, etwa gezielte Vermittlungsarbeit oder eine Zeitarbeitsbörse mit heimischen Unternehmen.
Vor große Herausforderungen stellen den Main-Taunus-Kreis die Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge. Wie Baron erläutert, wurden sie bislang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz des Landes gedeckt. Nach einem Beschluss des Bundes sollen die Flüchtlinge vom 1. Juni an Zahlungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten, was organisatorische Umstellungen in den kommunalen Verwaltungen erfordert. Nach den aktuellen Zahlen werden rund 2030 ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem SGB erhalten.
In manchen Fällen müsse der Kreis Zahlungen von Leistungen vorstrecken, zum Beispiel beim Kindergeld, und sich dann von den entsprechenden Kostenträgern zurückholen. Zudem müssten zusätzliche Daten von den Betroffenen erhoben werden. Alles das sei ein großer Aufwand, den der Kreis aber leisten könne – auch deshalb, weil durch das Kommunale Jobcenter für eine effiziente Zusammenarbeit zum Beispiel mit der Ausländerbehörde im gleichen Haus gesorgt werde.
Nach weiteren Neuregelungen des Bundes sollen alle Empfänger von Arbeitslosen-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Für Kinder in diesem Personenkreis sei ein monatlicher Zuschlag von 20 Euro vorgesehen.
Der komplette Eingliederungsbericht kann auf der Internetseite des Main-Taunus-Kreises unter www.mtk.org (Suchbegriff Eingliederungsbericht“) heruntergeladen werden.
Bild: Grafik mit den Vermittlungszahlen aus dem Main-Taunus-Kreis
Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis