Wird aus gut gemeint auch gut gemacht?

Königs Kolumne
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Der letzte Tagesordnungspunkt der vergangenen Stadtverordnetenversammlung in Flörsheim gehörte Bürgermeister Dr. Blisch. Er nutzte sein Antragsrecht als Bürgermeister, um die Stadtverordneten um Zustimmung zu bitten, die Straßenbeitragssatzung in der aktuell geltenden Fassung aufzuheben. Ohne große Aussprache stimmte das Stadtparlament dem Antrag zu. Der ergänzende Antrag der FDP-Fraktion, ob auch Bürger, die bereits ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen entrichteten, noch rückwirkend entlastet werden können, fand eine Mehrheit und wurde in den Antrag des Bürgermeisters integriert. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung kann die Straßenbeitragsatzung außer Kraft gesetzt werden.

Das vordergründig bevorstehende schnelle Ende der Straßenausbaubeiträge in Flörsheim könnte trügerisch sein. Daher sind in den nächsten Wochen die Mandatsträger gefordert, umfassend nachzudenken.

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in welchem aus der Verpflichtung Straßenausbaubeiträge zu erheben im vergangenen Jahr eine Freiwilligkeit wurde, beleuchtet nur die rechtliche Grundlage einer seitdem zwanglosen Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

Im Verständnis vieler Bürgerinnen und Bürger, aber auch der amtierenden Bürgermeister, ist der Bau, der Ausbau sowie der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur eine Aufgabe, die aus Steuermitteln zu bewältigen ist.

Das mag in der Wahrnehmung durchaus zutreffend sein. Jedoch sind Steuereinnahmen nach der rechtlichen Bestimmung nichts anderes als Einnahmen der öffentlichen Hand, welche dem Wesen nach keiner Zweckbindung unterliegen. Steuern, insbesondere die Grundsteuer, können danach nicht erhoben werden, um zukünftig Straßen auszubauen, sie können nicht dafür angespart werden, denn sie sind Teil der Gesamteinnahmen eines öffentlichen Haushalts.

Fließen sie nicht in ausreichender Menge, oder werden sie mit anderen Prioritäten verwendet, fällt Straßenbau schlimmstenfalls aus.

Zurecht ergeht seitens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes der Hinweis an die Städte und Gemeinden, dass die Rechtsgrundsätze zum Haushaltsausgleich von der Gesetzesänderung des KAG unberührt bleiben. Anders formuliert: gelingt es einer Gemeinde nicht, mehr Einnahmen zu erzielen als sie ausgeben will, ist die Aufsichtsbehörde weiterhin gestützt auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte angehalten, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einzufordern und die Genehmigung des Haushaltes davon abhängig zu machen.

Die Freiwilligkeit nach dem KAG wird damit durch das Erfordernis eines Haushaltsausgleiches aufgewogen. Die jüngste Rechtsprechung aus Kassel lässt daran keinen Zweifel.

Das geplante Ende der Straßenbeitragsatzung ist auch aus anderen Gesichtspunkten wohl herausfordernd.

Die nach wie vor sich in Rechtskraft befindliche Satzung sieht vor, dass teilfertiggestellte Straßenbaumaßnahmen Beitragspflicht auslösen. Es erscheint zweifelhaft, dass der Magistrat über eine Teilfertigstellung keinen beitragsbegründenden Beschluss in der Zeit der noch rechtsgültigen Satzung fasst, um in Erwartung des aufhebenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung den Bürgern die Beitragspflicht zu ersparen. Darin wäre schlicht ein Rechtsverstoß anzunehmen.

Ebendiese rechtliche Problematik würde wohl bestehen, wenn die Satzung nicht wie geplant in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben wird, sondern sich die Aufhebung verzögert. Für die Fertigstellung einer Straßenbaumaßnahme bedarf es keines beitragsbegründenden Beschlusses durch den Magistrat wie bei der Teilfertigstellung. Die Fertigstellung begründet für sich genommen die Beitragspflicht. Eine sachlich nicht zu rechtfertigende Verschiebung der Fertigstellung eines Bauvorhabens in die Zeit nach dem rechtlichen Ende der Satzung begegnet gleichfalls rechtlichen Bedenken.

Geradezu paradox wäre, wenn der Verzicht auf zu erhebende Straßenausbaubeiträge den Haushaltsausgleich gefährdet, um dann gestützt auf andere rechtliche Gebote durch den „Seiteneingang“ wieder hereinzukommen. Die gedachte Freigiebigkeit der FDP für bereits mit Beiträgen belastete Anlieger wird wohl an den haushälterischen Beschränkungen scheitern.

Flörsheims Stadtverordnete sing gut beraten, materiell und rechtlich sorgfältig abzuwägen. Für die Dauer einer solide geführten politischen Beratung sollten Straßenausbaubeiträge nach der bestehenden Satzung weiter erhoben werden, jedoch deren Vollziehung, somit das Abfordern der Beiträge vom Grundstückseigentümer ausgesetzt werden. Dazu ist die Stadt jederzeit berechtigt. Damit wären die Anlieger einer Straßenbaumaßnahme vor erheblichen Geldabflüssen geschützt und die Stadtverordneten am Ende der Beratung gewiss, dass das so bleibt.

 

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