Die Stadtverordnetenversammlung
Unsere Serie „Kommunalpolitik“ stellt die Gremien als auch die handelnden Personen in ihren Befugnissen, Aufgaben und Funktionen dar.
In der ersten Folge erklären wir die Stadtverordnetenversammlung
Das politische Leben in einer Gemeinde oder Stadt ist wie fast alles in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt. Ein jedes Bundesland lebt seine eigene Form der kommunalen Selbstverwaltung, die es den Gemeinden durch Gesetz vorgibt. In Hessen kennen wir die sogenannte Magistratsverfassung. Sie wurde mit der Gründung des Landes Hessen im Jahr 1945 eingeführt und ist im Kern bis heute unverändert.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Hessische Gemeindeordnung.
Die Wahlperiode für die Gemeindevertretung beträgt in Hessen fünf Jahre. Sie endet immer mit Ablauf des 31.03. des fünften Jahres nach der letzten Wahl. Daher werden in Hessen alle fünf Jahre im Monat März neue Gemeindevertretungen gewählt. Jedem Wähler stehen dabei soviel Stimmrechte zu wie die Gemeindevertretung Sitze hat. Die Anzahl der Sitze bestimmt sich nach dem Gesetz orientiert an den Einwohnern. In Hochheim verfügt die Gemeindevertretung über 31 Sitze. Die Wähler können durch das (Ver-)Teilen ihrer Stimmen (Panaschieren) oder das Anhäufen ihrer Stimmen (Kumulieren) aus dem Angebot der Wahlbewerber um einen Sitz in der Gemeindevertretung stark personenbezogen auswählen. Damit ist die Wahl zur Gemeindevertretung eine Wahl mit stark personenbezogenen Elementen.
Der grundsätzliche Typus der kommunalen Selbstverwaltung ist die Gemeindevertretung. Das ist die amtliche Bezeichnung für das Forum, in dem sich die durch die Bürger gewählten Vertreter treffen. In Gemeinden, denen Stadtrechte zuerkannt sind, ist der Gemeindevertretung eine besondere Bezeichnung gegeben, die Stadtverordnetenversammlung. Im weiteren Verlauf wird der Begriff der Gemeindevertretung als Generalissimus verwendet, sofern nicht auf die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim konkret Bezug genommen wird.
Die Gemeindevertretung ist kein Parlament
Auch wenn Gemeindevertreter dies nicht gerne hören oder lesen; die Gemeindevertretung ist kein Parlament, da ihr vom Gesetz keine gesetzgebende Gewalt zugeordnet ist. Von Gemeindevertretungen unterscheiden sich Parlamente der übergeordneten Ebenen im Bundesland und in der Bundesrepublik dadurch, dass sie Gesetze erlassen dürfen. Die Gemeindevertretung lenkt die Geschicke der Gemeinde. Sie trägt die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie sich eine Gemeinde entwickelt.
Erster Bürger der Stadt ist der Vorsteher der Gemeindevertretung. Er wird von den Gemeindevertretern auf einen Vorschlag aus deren Mitte gewählt. In Städten trägt er die Bezeichnung Stadtverordnetenvorsteher, als weibliches Pendant passt sich die Amtsbezeichnung dem Geschlecht an. Nach einem ungeschriebenen Gesetz steht der Vorsitz in der Gemeindevertretung der nach Stimmen stärksten Fraktion zu. Protokollarisch ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung mit den Präsidenten der Länder- und des Bundesparlamente zu vergleichen. Er ist daher bei offiziellen Anlässen in der protokollarischen Reihenfolge vorrangig zu begrüßen.
Claudia Weltin ist derzeit die amtierende Stadtverordnetenvorsteherin, „die erste Bürgerin“ der Stadt.
Zu den Aufgaben der Gemeindevertretung gehört maßgeblich das sogenannte Budgetrecht. Verständlich ist dies damit umschrieben, dass die Gemeindevertreter über die Einnahmen und die Ausgaben, über welche die Gemeinde verfügen soll, beschließen. Dieses Recht kann den Gemeindevertretern nicht genommen werden. Sie ihrerseits können es nicht einem anderen Gremium übertragen.
Weiterhin steht den Gemeindevertretern das Recht zu, ihre Stadt zu entwickeln und dazu Pläne zu entwerfen und rechtsverbindlich zu beschließen. Das betrifft bedeutsam für das in einer Gemeinde geltende Baurecht zu.
Daneben übernimmt die Gemeindevertretung eine Vielzahl von Aufgaben, bei denen sie jedoch nur als Erfüllungsgehilfe für die übergeordneten Behörden auftritt. Dazu gehören unter anderem die Kinderbetreuung und die Müllentsorgung.
Bisher in der Serie erschienen:
Der Gemeindevorstand (05.02.2017)
Die Fraktion (11.04.2017)
Die Ausschüsse (02.10.2017)