Viel Nichts um Lärm
Die Stadtverordnetenversammlung beendete am vergangenen Donnerstag die Diskussion um die Übernahme der Kosten für eine Lärmschutzwand im Zuge des Umbaus der Autobahnbrücke der A 671 ab dem Jahr 2027.
Es ist nach dem derzeitigen Stand das Ende einer politischen Diskussion, die zwischenzeitlich possenhafte Züge annahm.
Es begann bereits unglücklich, als die FWG-Fraktion in der letzten Sitzung des Stadtparlaments im Jahr 2016 über die Frage, ob der städtische Haushalt mit mindestens vier Millionen Euro für den Bau einer Lärmschutzwand belastet werden sollte, die Durchführung eines Vertreterbegehrens beantragte. Das Vertreterbegehren ist ein umgekehrt initiiertes Bürgerbegehren, beim dem die gewählten Stadtverordneten die Verantwortung auf den Bürger rückdelegieren. Rückdelegation ist in der Unternehmensführung ein unerlaubtes Instrument, sich der übertragenen Aufgabe zu entledigen. In der repräsentativen Demokratie ist sie zumindest mit der Voraussetzung belegt, gut durchdacht und gut begründet sein zu müssen. Beides war der Antrag verbindlich nicht. Zum einen ist einem Bürgerbegehren eine Rechtsverbindlichkeit von drei Jahren zuerkannt, was ein solches schon deshalb rechtlich zweifelhaft werden lässt, wenn vom Bürger ein vorausschauendes Votum für einen Zeitraum von mehr zehn Jahren verlangt wird. Zum anderen bleibt unerklärt, warum der Bürgervertreter dem Bürger eine derart weitreichende Entscheidung übertragen möchte, wenn diesem die Tragweite einer Entscheidung für die Stadt Hochheim auf keinem tauglichen Weg zu erläutern ist.
Ebenso klammheimlich erledigte sich die vollmundige Ankündigung des Bürgermeisters auf dem Neujahrsempfang des Vereinsrings, der Bürger würde im Jahr 2017 zu einem bedeutsamen kommunalpolitischen Thema befragt.
Was folgte, war in den Ausschuss- und Parlamentssitzungen ein stetiges Zurückrudern. Die FWG wollte von ihrem Antrag zum Vertreterbegehren so wirklich nichts mehr wissen. Die Koalition aus FWG, SPD und Bündnis90/Grüne ließ in der Sache keine Einigkeit erkennen.
Die politische Spitzenleistung zum Thema Lärmschutz lieferte jedoch Bündnis90/Grüne. Keine Fraktion ist derart personifiziert bemüht in der Frage des Lärmschutzes und dem Kampf dagegen. Die Nachhaltigkeit des Engagements verdient mindestens Respekt, je nach politischer Einstellung auch Anerkennung. So staunte der geneigte Zuhörer in der Bürgerversammlung nicht schlecht, als Grüne vehement für den sechsspurigen Ausbau der Autobahnbrücke der A 671 plädierten, mit der durchsichtigen Strategie, dass dann der Lärmschutz durch den Autobahnbetreiber zu finanzieren sei. Lärm schaffen zu seinem Schutz dagegen. Dabei vergaßen sie alle politische Programmatik, nach der eigentlich kein Lärm nach der Fertigstellung der neuen Autobahnbrücke ab dem Jahr 2030 mehr entstehen kann, denn dann ist der fossile Verbrenner nach dem Wunsch der Partei abgeschafft und die Brücke wird nur von Elektromobilen überquert. Wenig überzeugend im Sinne grüner Umweltpolitik fehlte die Forderung, in die neue Fahrbahn Schleifen einzuarbeiten, die Elektrofahrzeuge induktiv während der Fahrt aufladen. Das wäre innovative Umweltpolitik nach grüner Lesart.
Final mutierten alle Stadtparlamentarier zu Bittstellern an die übergeordneten politischen Gremien, um den Funken Hoffnung aufrecht zu erhalten, dass der Bundesfernstraßenbau mit einer Autobahnbrücke ein Einsehen hat, und sie so opulent mit Steuergeldern ausbaut, dass Hochheims Stadtverordnete ihr unkluges Agieren und ihre politische Mutlosigkeit doch noch durch eine Lärmschutzwand verdecken können.