Schutz vor Fluglärm – wir brauchen bessere Gesetze!
(sh) Am vergangenen Mittwoch trafen sich Vertreter von Städten, Gemeinden und Landkreisen aus ganz Deutschland und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) in Berlin. Sie setzten sich in einer politischen Aktion vor und im Bundestag für einen verbesserten Schutz vor Fluglärm ein.
Aktueller Anlass war, dass sich ein fraktionsüberreifender Arbeitskreis von Bundestagsabgeordneten zusammengefunden hat, um die Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes zu beraten. Dieses Gesetz regelt derzeit lediglich Bauverbote und baulichen Schallschutz an Häusern.
Zugunsten der vielen von Fluglärm betroffenen Menschen an den deutschen Flughäfen sind aber endlich auch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, also der Verringerung des Lärms an der Quelle, gesetzlich zu regeln.
Gegenwärtig können beispielsweise sofort umsetzungsfähige Regelungen zur lärmmindernden Nutzung von Bahnen sowie zu Start- und Landeverfahren nicht vorgeschrieben werden, weil gesetzliche Vorgaben hierzu fehlen.
Auch die berechtigten Forderungen der Bevölkerung auf eine echte Nachtruhe und Obergrenzen für den Fluglärm am Tage sind bisher unerfüllt geblieben, weil die gesetzlichen Grundlagen speziell beim Flugverkehr sehr dünn sind.
Darauf haben die Angereisten in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion vor dem Reichstag hingewiesen. Weil gerade die Haushaltsdebatten im Parlament geführt wurden, kamen auch einige Volksvertreter zu den Demonstrierenden und hörten sich die Forderungen an. In der anschließenden Anhörung des überfraktionellen Parlamentskreises Fluglärm des Deutschen Bundestages wurden die Bundestagsabgeordneten dezidiert auf das Problem hingewiesen, dass wir für mehr Schutz der Bevölkerung ein Fluglärmschutzgesetz brauchen, das diesen Namen auch verdient.
Die Vertreter aus den Flughafen-Regionen forderten, dass die Neufestsetzung der Grenzwerte zum Schutz vor Fluglärm endlich auf der Basis der aktuellen lärmmedizinischen Erkenntnisse erfolgen müssten. Zudem sollten die Abgeordneten die beiden Bundesratsinitiativen der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unbedingt als ersten Schritt in die richtige Richtung unterstützen.
Hier geht es darum, künftig bei der Festlegung von Flugrouten erheblichen Fluglärm zumindest „angemessen“ zu berücksichtigen und eine bessere Handhabe gegen Verspätungsflüge in der Nacht zu bekommen. „Wir erwarten von unseren gewählten Volksvertretern, dass sie nicht von der Lobbyarbeit der finanzkräftigen Luftverkehrswirtschaft vereinnahmen lassen, sondern sich fair auch für die Interessen der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung einsetzen,“ so das Fazit der Redebeiträge.
„Nachdem alle bundesweit mit Fluglärmschutz befassten Fachinstitutionen wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen oder das Umweltbundesamt seit Jahren einig sind und in umfangreichen Gutachten nachgewiesen haben, dass der Schutz der Betroffenen dringend verbessert werden muss, steht nun jeder einzelne Abgeordnete in der Pflicht, seiner Verantwortung gerecht zu werden und die Gesundheit der Betroffenen besser zu schützen,“ erklärte der Vorsitzende der Frankfurter Fluglärmkommission, Raunheims Bürgermeister Thomas Jühe in der Anhörung.
Auch die Stadt Hochheim am Main war bei den Aktionen in Berlin durch ihren Beauftragten für Flughafenangelegenheiten, Ernst Willi Hofmann, vertreten. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni 2018, der noch einmal die Kernpunkte für neue gesetzliche Regelungen (Nachtruhe für stadtnahe Flughäfen von 22 bis 6 Uhr, tagsüber Grenzwerte unter Berücksichtigung der Lärmwirkungsforschung) enthält, wurde – gemeinsam mit den ähnlich gelagerten Beschlüssen kommunaler Gremien aus ganz Deutschland – in der Sitzung des Parlamentskreises an die drei Co-Vorsitzenden übergeben.
Die Aktionen in Berlin sowie die Beschlüsse in den Kommunalparlamenten deutscher Städte machen deutlich, dass man nicht länger bereit ist, erhebliche Einschränkungen in der Lebensqualität und Beeinträchtigungen der Gesundheit der Menschen im Umfeld der wachsenden Flughäfen hinzunehmen. Dem Deutschen Bundestag kommt hier eine wichtige Verantwortung zu, der er sich nun endlich zu stellen hat.
Bildnachweis: fotografiert von Ernst Willi Hofmann, Bildrechte liegen bei der Stadt Hochheim am Main