Alles Steuer oder was?
Die Beziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden sind kompliziert. Das gilt auch, wenn ansteht zu bestimmen, wem welcher Anteil an den Steuereinnahmen zusteht, den alle in Deutschland Steuerpflichtigen bezahlen.
Das Grundgesetz regelt in Artikel 106 GG welche Steuer dem Bundeshaushalt zusteht, welche den Ländern alleine und welche als sogenannte Gemeinschaftsteuern dem Bund und den Ländern zustehen
Auch das Steueraufkommen der Gemeinden ist an gleicher Stelle im Grundgesetz festgeschrieben. Den Gemeinden steht ein Anteil an der Einkommen- und der Umsatzsteuer zu. Ganz besonders jedoch dürfen die Gemeinden die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer als eigene Steuer beanspruchen. Sie haben das sogenannte Heberecht, was die Anwendung eines Hebesatzes bezeichnet, der auf eine bestimmte Bezugsgröße als Multiplikator die Steuer berechnet. Der Hebesatz eröffnet den Städten und Gemeinden im Wettbewerb zueinander zu stehen, was insbesondere in der Ansiedlung von Unternehmen aber auch für den Wohnungsmarkt seine Bedeutung entfaltet.
Steuern zu zahlen gehört zu den Routinen des Alltags, denn als Verpflichtung knüpft sie an nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens an. Der Grund, warum es Steuern gibt, ist banal. Das Gesetz bestimmt, dass Steuern dem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen dienen, die allen aufzuerlegen sind. Eine weitergehende Rechtfertigung benötigt das Abfordern von Steuern nicht. Wann immer auch Einnahmen überhaupt oder zusätzlich benötigt werden, fassen Parlamente im Bund und Ländern oder Gemeindevertretungen den nötigen Beschluss. Steuerbelastungen den Steuerpflichtigen aufzuerlegen, kennt grundsätzlich keine Beschränkung. Nur in Einzelfällen schob das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor.
Der städtische Haushalt finanziert seine Ausgaben durch Steuereinnahmen, konkret aus der Gewerbesteuer, dem Anteil an der Einkommensteuer, der Grundsteuer und dem Umsatzsteueranteil. Insgesamt plant die Stadt Hochheim im Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 jährliche Steuereinnahmen von ca. 24 Mio. Euro beziehungsweise 25 Mio. Euro. Der bedeutende Anteil daran ist der Anteil der Einkommensteuer. Es folgt die Gewerbesteuer und die Grundsteuer in der Reihenfolge ihres jeweiligen Steueraufkommens.
Der Einkommensteueranteil der Stadt Hochheim ist das Ergebnis aus der Einkommensteuer, welche die Einwohner Hochheims entrichten. Arbeitnehmer, Unternehmer, Pensionäre, Rentner, alle Steuerzahler tragen dazu bei. Einschränkend ist jedoch, dass die Einkommensteuer aus hohen Einkommen nicht alleine der Stadt Hochheim verbleibt. Hier greifen hessenweite Umverteilungsmechanismen. Der Einkommensteueranteil ist eine verlässliche Art Geld einzunehmen, denn Beschäftigung unterliegt verhältnismäßig geringen Schwankungen, Gehaltserhöhungen mit gleichsam wachsenden Steueranteilen sind üblich wiederkehrende Rituale.
Die Gewerbesteuer zahlen die in Hochheim ansässigen Gewerbebetriebe aller Rechtsformen. Die Gewerbesteuer ist keine stetige Einnahme, vielmehr unterliegt sie starken Schwankungen, mit höchst unterschiedlichen Ursachen. Zudem orientiert sich die Gewerbesteuer am Gewinn des Gewerbes, so dass in Hochheim wenige Gewerbebetriebe einen erheblichen Steueranteil an den gesamten Einnahmen tragen. Drei Gewerbebetriebe zahlen ca. 6 Mio. Euro Gewerbesteuer am gesamten Aufkommen von ca. 9,5 Mio. Euro. Die Konzentration ist ebenso offensichtlich wie die Abhängigkeit des öffentlichen Wohlstandes von unternehmerischen Entscheidungen.
Die Grundsteuer ist die politisch kontroverse Steuer, denn sie belastet das Grundstück, ist jedoch dann an den Mieter als Betriebskosten weiterzubelasten, wenn der Grundstückseigentümer seine Räumlichkeiten vermietet. So entfaltet die Grundsteuer eine soziale Dimension, denn ihr Anteil prägt die Nebenkosten der Mietwohnung und lässt Wohnen erschwinglich bleiben oder unzumutbar teuer werden. Trotzdem stieg die Grundsteuer in den vergangenen Jahren auch in Hochheim stetig und deutlich an, denn das nicht zu verlagernde Grundstück ist unbebaut oder bebaut eine dankbare Besteuerungsgrundlage.
Für sich genommen wären die Einnahmen der Stadt Hochheim aus den unterschiedlichen Steuern eigentlich eine komfortable finanzielle Grundlage, um das Leben in der Stadt für alle angenehm und erträglich zu gestalten. Jedoch gehört die Stadt Hochheim dem Main-Taunus-Kreis an. Der Kreis benötigt Geld von den Gemeinden, die ihm angehören, um seine ihm zugewiesenen Aufgaben für das Gemeinwesen zu erfüllen. Dazu erhält er einen Anteil der Steuereinnahmen der Gemeinden, was wiederum durch gesetzliche Regelungen begründet ist. Auch der Bund und die Länder öffnen ihre Hände und fordern einen Anteil an der Gewerbesteuer. Schließlich sind die Steuereinnahmen der Stadt Hochheim stark gemindert. Etwa ein Drittel der Einnahmen verblieben bei ihr, bevor sie beginnen kann, den ihr verbleibenden Anteil auszugeben.
Eine weitere Einnahmequelle, die bei weitem nicht die Höhe der Steuereinnahmen erreicht, sind die Gebühren. Sie unterscheiden sich grundlegend von der Steuer, für die der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf eine Gegenleistung hat. Gebühren darf die Stadt Hochheim nur erheben, wenn sie gegenüber dem Gebührenzahler eine Leistung erbringt. Gebühren sind der „Kaufpreis“ für eine Leistung, die der Gebührenzahler haben möchte oder auch haben muss. Bekannte Gebühren sind die Kindergartenbeiträge, welche Gebühren sind, jedoch ungern so bezeichnet werden, sowie die Friedhofsgebühren. Nicht im städtischen Haushalt zu finden sind Wasser- Abwasser- und Müllgebühren. Sie werden in einer Sonderrechnung abgerechnet, außerhalb des städtischen Haushaltes. Darüber wird noch zu berichten sein.
Gebühren sind im Gegensatz zu Steuereinnahmen zweckgebunden. Sie müssen für die Kosten ausgegeben werden, welche die Leistung an den Bürger verursacht. Dabei ist gleichfalls gesetzlich normiert, dass die Gebühren die Kosten der Leistungen decken müssen. Davon ausgenommen sind die Kindergartengebühren. Hier dürfen die Kosten die Gebühren deutlich überschreiten.
Die Reihe zum städtischen Haushalt wird fortgesetzt.