Frühzeitig an später denken Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen so wichtig sind

Wiesbaden. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die zentralen Themen der Infoveranstaltung „Rechtliche Vorsorge“, die am Mittwoch, den 17.01.2024 um 17.00 Uhr stattfindet.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Laien. Sie findet im Restaurant ‚Die Henne lacht‘, Rathausplatz 5, 65439 Flörsheim am Main statt. Es referiert Rechtsanwältin Susanne Krug, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht.

Aufgrund ihrer langjährigen Vortragstätigkeit zu diesem Themengebiet ist sie mit den Fragestellungen hierzu sehr vertraut. Veranstalter ist der Betreuungsverein des IFB e.V.

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Interview mit Susanne Krug, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht:

Wie lange beschäftigen Sie sich mit dieser Thematik?

Seit etwa 25 Jahre bin ich in Idstein als Rechtsanwältin und Fachanwältin tätig. Seit etwa Ende der 1990iger Jahre habe ich angefangen, Vorträge an der Volkshochschule zur Thematik Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu halten.

Wer besucht Ihre Vorträge?

Die Teilnehmer sind immer sehr durchmischt. Aber man kann schon sagen, dass die Generation 50 + am stärksten vertreten ist, häufig in der Konstellation Mutter/Tochter oder Eheleute. Ganz junge Menschen waren bisher leider selten anwesend.

Wenn man jung ist, denkt man über die Problematik Krankheit und Tod noch nicht so häufig nach. Doch auch für junge Menschen ist diese Thematik wichtig.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Der IFB e.V. organisiert regelmäßig kostenlose Veranstaltungen. Ich plane etwa eine Stunde reine Vortagszeit ein und versuche, das Thema so gut wie möglich zu veranschaulichen. So wird beispielsweise eine Mustervorlage einer Vorsorgevollmacht besprochen und auch auf mögliche Fehlerquellen hingewiesen. Das gilt auch für die Patientenvollmacht. Beide Themen werde ich auf der Veranstaltung anreißen.

Was hat Sie persönlich zu dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gebracht?

Ich zitiere gerne den Fall Terri Shiavo weil er so spannend ist. Ende der 90iger Jahre ging dieser Fall aus Amerika durch die Medien. Terri Shiavo fiel mit 26 Jahren nach einem Herzstillstand ins Wachkoma und wurde 20 Jahre durch Geräte am Leben gehalten. Ihr Mann wollte die Geräte abschalten lassen, weil er überzeugt war, sie hätte es auch so gewollt.

Terri‘s Eltern waren aber aufgrund ihres Glaubens absolut dagegen. Zusätzlich hatte Terri’s Mann eine neue Partnerin gefunden, die er nicht heiraten konnte, solange Terri am Leben war. Es gab hier widerstreitende Interessen und keine Patientenverfügung. In Amerika wurde der Fall damals dramatisch inszeniert.

Doch vor Gericht bekam der Ehemann dann Recht und die Geräte durften zuletzt abgestellt werden. Daraus entwickelte sich die Fragestellung: Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus. Wie bekomme ich meine Interessen formuliert, dass die Ärzte meine Wünsche auch tatsächlich befolgen. Aber durch diesen alten Fall wird den Besuchern der Veranstaltung schnell klar, warum eine Patientenverfügung so wichtig ist.

Was hat sich in Deutschland hierzu getan?

In Deutschland wurden im September 2009 die gesetzlichen Grundlagen für eine Patientenverfügung geschaffen. Sie geben daher auch allen Beteiligten Rechtssicherheit. Zwischenzeitlich hat sich auch der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2016 und 2018 mit der Bestimmtheit von Patientenverfügungen befasst.

Was sind bei einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu beachten?

Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Krankenhäuser, Ärzte und Hospizeinrichtungen. Während eine Vorsorgevollmacht für die Angehörigen bestimmt ist und diesen Handlungsmöglichkeiten einräumt. Beide Dokumente sind gleich wichtig und sollten möglichst frühzeitig verfasst werden.

IFB e.V.

Der IFB e.V. fördert seit 1959 Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen. Sie mit ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen zu unterstützen, steht im Mittelpunkt unserer Inklusionsarbeit. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. Im gesamten IFB-Netzwerk kümmern sich rund 1500 Mitarbeitende stationär wie ambulant um rund 2500 Menschen mit und ohne Behinderung. Dank der Angebote leben, lachen, arbeiten und lernen Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam – in jeder Lebensphase, in jedem Alter. Standorte unterhalten wir in Wiesbaden, Limburg-Weilburg, dem Rheingau-Taunus-Kreis, dem Main-Taunus-Kreis, Leipzig und Klipriver (Südafrika).

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