Neue Regelung für Elektroteile im Sperrmüll

(sh) Seit Anfang August 2018 sind Änderungen bei der Sperrmüllsammlung in Kraft getreten. Grund hierfür ist eine Änderung des Elektrogesetzes. Diese Änderung sieht vor, dass Möbelstücke und sonstige Haushaltsgebrauchsgegenstände, wie z. B. Vitrinen, Wohnzimmerschränke, Spiegelschränke, Kosmetikspiegel oder ähnliche Möbelstücke mit Beleuchtung und integrierter Elektronik, nicht mehr der Sperrmüllentsorgung zugeführt werden dürfen. Dies bedeutet, dass zukünftig solche Teile über den Elektroschrott entsorgt werden müssen.

Es sei denn, die elektronische Komponente wurde vorher ausgebaut. Die ausgebauten Teile, wie z. B. Elektrokabel, Lampenfassungen oder ähnliche Teile, können auf dem Wertstoffhof in Wicker abgegeben werden. Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden, wird zukünftig der Sperrmüll nicht abgefahren.

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