„Umsicht ist Beitrag zum Artenschutz“

Main-Taunus-Kreis informiert über richtiges Verhalten in der Brut- und Setzzeit

(mtk) Zu einem umsichtigen Verhalten wegen der Brut- und Setzzeit hat Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick aufgerufen. Wildtiere bekämen von Anfang März bis September ihren Nachwuchs und seien deshalb besonders sensibel für Störungen. Gehölze dürften wegen der Vogelbrut jetzt nur in bestimmten Ausnahmefällen zurückgeschnitten werden, das Gleiche gelte für Baumfällungen.

Sie müssten vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis abgestimmt werden. „Wer umsichtig handelt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Tier- und Artenschutz“, fasst die Umweltdezernentin zusammen.

Wer in den kommenden Monaten spazieren geht, sollte Hunde nicht fernab der Wege über Wiesen, Ackerflächen und durch Gebüsch laufen lassen. Auf Äckern können Gelege von Feldlerche oder Rebhuhn zerstört werden. Auch Menschen sollten die landwirtschaftlichen Flächen nicht betreten, da Bodenbrüter gestört und die Einsaat der Landwirte beschädigt wird.

Wenn Hunde an Jungtieren wie Rehkitzen schnuppern, werden die Eltern ihre Jungen möglicherweise nicht weiter versorgen. Außerdem kann aufgescheuchtes Wild auf der Straße zu Unfällen führen. In Naturschutzgebieten müssen Menschen auf den Wegen bleiben und Hunde an der Leine geführt werden; Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. In einigen Kommunen gibt es Regelungen zur Leinenpflicht. Auskünfte darüber erteilen die jeweiligen Ordnungsämter.

Wer in der warmen Jahreszeit picknicken geht, sollte anschließend seine Abfälle mitnehmen, erläutert Overdick. Zum einen werde sonst die Landschaft verschandelt. Zum anderen könnten sich hungrige Füchse, Igel und Mäuse an offenen Dosen die Schnauze verletzen.

Unterdessen weist Kreisbeigeordneter Axel Fink darauf hin, dass der Kreis noch immer zu den Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gehört. Es gelten tierseuchenrechtliche Maßnahmen, die durch Allgemeinverfügungen näher geregelt sind.

Neben Einschränkungen für Landwirtschaft und Jagd gelten insbesondere für Flörsheim, Hattersheim, Hochheim, Kriftel und Teile von Hofheim Regelungen für Privatpersonen: Sie müssen sich auf den Wegen halten. Generell muss bei Aktivitäten im Freien darauf geachtet werden, dass Wildschweine nicht in die Flucht getrieben werden.

Die ASP ist für Menschen ungefährlich, bedroht jedoch Wild- und Hausschweine und mittelbar die örtliche Landwirtschaft. „Gemeinsam ist es uns bisher gelungen, die ASP aus dem Kreis herauszuhalten“, so der Veterinärdezernent. „Wir setzen auch weiterhin auf das Verständnis der Bevölkerung, nicht zuletzt im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger.“

 

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