Wer beim Erwerb eines Grundstücks zu dessen Bebauung verpflichtet ist, muss mit einer höheren Grunderwerbsteuer rechnen.
Wird ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen, kann die Finanzbehörde berechtigt sein, im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten. Dies hat...