108 Jugendschöffen gewählt
(saf) Für die kommende Amtsperiode der Jugendschöffen hat der Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Amtes für Jugend, Schulen und Kultur des Main-Taunus-Kreises insgesamt 108 Jugendschöffen gewählt; es wurden ebenso viele Männer wie Frauen benannt. Wie Erster Kreisbeigeordneter Wolfgang Kollmeier mitteilt, werden die Jugendschöffen in den Amtsgerichten Frankfurt, Königstein und Wiesbaden eingesetzt. Die endgültige Entscheidung über die Zuordnung bei Verhandlungen treffen die jeweiligen Gerichte. Die Jugendschöffen werden für fünf Jahren gewählt, sind also vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 aktiv.
Gesucht worden sind Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Diese Erfahrung kann beispielsweise aus beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Jugendarbeit stammen. Im Kreis haben sich sämtliche Kommunen, Jugendverbände als auch Parteien an der Aufstellung der Schöffenliste beteiligt. „Ihnen allen gilt mein herzlichster Dank für das Zusammenstellen der Liste und für die Bereitschaft zu diesem Ehrenamt. Es ist unbestreitbar, dass Schöffen einen unverzichtbaren Teil unserer demokratischen Kultur darstellen“, so Jugenddezernent Kollmeier.
Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Fähigkeiten wie soziale Kompetenz, logisches Denken oder Vorurteilsfreiheit werden für das Amt vorausgesetzt. „Dieses Ehrenamt auszuüben, ist keine Kleinigkeit. Verantwortungsbewusstsein, geistige Reife, aber auch die gesundheitliche Eignung werden von den Ehrenamtlichen erwartet – schließlich entscheiden sie mit über die Zukunft von Jugendlichen und Heranwachsenden“, sagt Kollmeier.