Hundesteuer wird fällig
(sf) Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass am Donnerstag, 15. August, die Hundesteuer für das dritte Quartal 2019 fällig wird. Der Zahlungstermin ist pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.
Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Bis zu einer möglichen Änderung der Hebesätze verzichtet die Stadt Flörsheim am Main auf das Versenden von Hundesteuerbescheiden, die zuletzt versandten Bescheide sind so lange weiter gültig.
Beitragsbild: Hund am Steuer, freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Charly_7777