Klarstellung zur Absage des verkaufsoffenen Sonntags
Stellungnahme der SPD Hochheim zur Absage des verkaufsoffenen Sonntags:
Die SPD Hochheim bedauert die Absage des für den 5. März geplanten verkaufsoffenen Sonntag. Zwar bekennen wir uns zum verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe, sehen den Charakter des arbeitsfreien Sonntags jedoch nicht durch die vier verkaufsoffenen Sonntage in Hochheim gefährdet. Die Möglichkeit den Besucherstrom während unserer Feste und Märkte sowie der ReWoBau-Messe für die Werbung und Kundenbindung unserer Hochheimer Gewerbebetriebe zu nutzen, finden wir wichtig und sprechen uns daher für die verkaufsoffenen Sonntage in Hochheim aus.
Besonders ärgerlich ist die Absage für die Hochheimer Gewerbetreibenden, die für die Vorbereitung der Ladenöffnung Zeit und Geld investiert haben. Auch der Stadt sind durch Verwaltungs- und Gerichtskosten vergebliche Aufwendungen entstanden.
Mit dem Widerstand der Allianz für den freien Sonntag war jedoch zu rechnen und deshalb hätte man von Beginn an die Allianz mit einbeziehen können, aber auf jeden Fall eine rechtmäßige und damit rechtssichere Allgemeinverfügung erlassen müssen. Jan Herfort, Vorsitzender der Hochheimer SPD und stellvertretender Fraktionsvorsitzender kommentiert dazu:
„Anstelle Gewerkschaften und kirchliche Organisationen dafür zu kritisieren, dass sie von ihren Grundrechten Gebrauch machen und Widerspruch einlegen, sollte sich der Bürgermeister als Chef der Verwaltung erstmal an die eigene Nase fassen und sich fragen, warum das Gericht dem Antrag von Ver.di und KAB überhaupt gefolgt ist.
Wenn der Bürgermeister einer Gewerkschaft vorwirft mit ihrem Widerspruch den Hochheimer Geschäften und damit auch den Arbeitnehmern zu schaden, dann ist das schon ein starkes Stück. Nun könnte man ihm gleiches vorwerfen, da er die Verantwortung für die offensichtlich rechtswidrige Allgemeinverfügung zu tragen hat und es selbst nach Einlegung des Widerspruchs versäumt hat die Rechtswidrigkeit durch Nachbesserung zu heilen.“
Das Verwaltungsgericht Frankfurt folgte in seiner Begründung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2/14, BVerwGE 153, 183-192), welches der Hochheimer Stadtverwaltung hätte bekannt sein müssen und die Anforderungen an Genehmigungen von Ladenöffnungen an Sonntagen hinreichend auflistet. Es betonte in seiner Begründung, grundsätzlich keine Zweifel daran zu haben,
„dass die Informations- und Verkaufsmesse ReWoBau als anlassgebende Messe im Sinne von § 6 Abs. 1 HLöG zu einer Ladenöffnung in einem abgegrenzten Bereich des Hochheimer Stadtgebiets berechtigen kann“.
Wir sind deshalb der Meinung, dass ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen der ReWoBau durchaus hätte stattfinden können, wenn die Stadtverwaltung sorgfältig gearbeitet hätte und den, durch die Rechtsprechung dargelegten, Gestaltungsspielraum bei Erlass der Allgemeinverfügung genutzt hätte. Denkbar wäre es beispielsweise gewesen, die Genehmigung der Ladenöffnung auf Geschäfte zu begrenzen, deren Warenangebot einen inhaltlichen Bezug zur ReWoBau haben.
Wir wissen, dass auch in den besten Verwaltungen Fehler vorkommen und auch wenn es sich hierbei um eine ganze Kette an Fehlern handelt, hätten wir dies weitestgehend unkommentiert gelassen und unseren Fokus auf das Gelingen des nächsten verkaufsoffenen Sonntags gelegt.
Das Verhalten des Bürgermeisters gibt uns jedoch Anlass die Situation für die Hochheimer Bürgerinnen und Bürger klarzustellen.
Wir erwarten vom Bürgermeister die Übernahme von Verantwortung und ein Eingeständnis der Fehler, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens und der Verteidigung der Allgemeinverfügung passiert sind.
Die Sorge des Bürgermeisters vor einem Imageverlust der Stadt Hochheim teilen wir nicht. Auch die wirtschaftlichen Folgen für die Hochheimer Ladenbesitzer scheinen, angesichts der sachlichen und eher gelassenen Reaktion des HGV, überschaubar zu sein. Somit ist der Ausfall des verkaufsoffenen Sonntags zwar ärgerlich, für die Stadt und das Hochheimer Gewerbe jedoch zu verkraften.
Wir befürworten das Gesprächsangebot des HGV an die „Allianz für den freien Sonntag“ ausdrücklich und sind der festen Überzeugung, dass es dem HGV gelingen wird die „Allianz“ davon zu überzeugen, dass die vier verkaufsoffenen Sonntage in Hochheim den Sonntag in seinem Charakter, als Tag der Arbeitsruhe und Besinnung, nicht gefährden.
Dies entlässt den Bürgermeister und die Verwaltung allerdings nicht aus der Verantwortung sich an geltendes Recht zu halten und für die Hochheimer Gewerbetreibenden Rechtssicherheit zu schaffen.
Marcus Hesse, Fraktionsvorsitzender der SPD bemerkt dazu folgendes:
„Als langjähriger Betriebsrat und als ver.di-Mitglied kann ich den Einsatz von ver.di und KAB für die Sonntagsruhe absolut nachvollziehen. Die Kritiker des Urteils argumentieren unter anderem, dass man als Familie nur an einem Sonntag gemeinsam und in Ruhe einkaufen könne und haben damit bereits das Wesentliche in der Frage angesprochen.
Leider stellen sie sich nicht die Frage, warum das so ist und ob ein verkaufsoffener Sonntag dieses Problem wirklich löst oder eher verschärft.
Was mich an diesem Vorgang aber extrem stört ist die Tatsache, dass die Wirtschaftsförderung in unserer Stadt in den letzten Monaten eher von Ansiedlungspolitik und der Diskussion über einen attraktiven Gewerbesteuersatz geprägt war.
Unserer Meinung nach gehört zur Wirtschaftsförderung der Stadt aber vor allem, ein hilfreicher Partner der Gewerbetreibenden zu sein und als solcher muss man doch bei bekannten Urteilen und Leitlinien für einen verkaufsoffenen Sonntag diesen auch rechtssicher organisieren können.
Das Urteil zeigt deutlich auf, dass hier mangelnder Fleiß die Hauptursache für das Scheitern ist. Die Tatsache, dass die Absage durch das Gericht so kurzfristig erfolgte liegt aber vor allem an der späten Verfügung, auf die von ver.di und KAB zeitnah reagiert wurde. Da sollte man schon mal genauer hinschauen, wenn man mit Fairness argumentiert.
Damit gibt die Wirtschaftsförderung des Bürgermeisters – völlig unnötig – ein katastrophales Bild ab.
Wir als Lokalpolitiker sollten uns auf die Angelegenheiten konzentrieren, die wir für unseren Einzelhandel in Hochheim auch wirklich steuern können. Eine attraktive Innenstadt mit ausreichenden Parkplätzen und einer guten Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Teil davon. Eine gut organisierte Wirtschaftsförderung, die die Interessen der Gewerbetreibenden ernst nimmt und nicht nur an deren Ansiedlung interessiert ist.
Die Tatsache, ob wir bei Amazon bestellen und damit die Ausbeutung bei den Paketzustellern in Kauf nehmen und gleichzeitig einen ruinösen Preiswettbewerb unterstützen oder ob wir unseren lokalen Einzelhandel nutzen, die kann nun wirklich nicht von der Kommunalpolitik spürbar beeinflusst werden. Hier muss sich jeder mit seinen Einkaufsgewohnheiten an die eigene Nase fassen und sich seiner eigenen Verantwortung bewusst werden.
Wer meint ein verkaufsoffener Sonntag ändert irgendetwas an der durch das Internet entstandenen Konkurrenzsituation, dem sind schon mit dem ersten Wort die Argumente ausgegangen.“
Angesichts der kontroversen und teils ausufernden Diskussionen in den Sozialen Medien, bitten wir die Hochheimer Bürgerinnen und Bürger um Besonnenheit und Verständnis für beide Seiten.
Auch wenn wir zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der ReWoBau stehen und ihn für wichtig erachten, stellt sich die SPD Hochheim jedem entgegen, der das Klagerecht von Gewerkschaften anzweifelt. All denjenigen, die die aktuelle Diskussion missbrauchen und unter dem Vorwand der Rechtssicherheit, eine Änderung des HLöG und eine Abschaffung des Anlassbezugs propagieren, erteilen wir eine klare Absage. Verkaufsoffene Sonntage müssen die Ausnahme und der Sonntag als arbeitsfreier Tag die Regel bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Hesse
SPD Hochheim