Anordnung der Maskenpflicht in der Hochheimer Altstadt war rechtswidrig – Stadt Hochheim empfiehlt jetzt das Tagen von Masken in der Altstadt

(sh/kö) – Die Stadt Hochheim kann die in der vergangenen Woche angeordnete Maskenpflicht in der Altstadt nicht aufrechterhalten, da die formalen als auch materiell-rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Die Pflicht zum Tragen von Masken bedarf nach der Gesetzeslage einem bestimmten Vorgehen, das zwingend einzuhalten ist. Insbesondere muss die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, so dass dem betroffenen Bürger die Gelegenheit gegeben wird, sich dagegen wehren zu können. Dem war nicht so.

Weitergehend stand die Anordnung der Maskenpflicht gegen die Anwendungshinweise / Richtlinien für den Vollzug der Ge- und Verbote aus den Corona-Verordnungen, nach denen Kinder unter 6 Jahren und Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht vom Tragen einer Maske ausgenommen waren.

Ebenso war zweifelhaft, ob die Anordnung ohne zeitliche Beschränkung innerhalb eines Tages zulässig und begründet ist. Außerhalb der Geschäftszeiten wäre in der Altstadt auch eine andere, weniger einschränkende Regelung denkbar gewesen, wenn nicht sogar geboten.

Nun räumt die Stadt Hochheim in einer aktuellen Pressemitteilung die Maskenpflicht in der Hochheimer Altstadt ab und spricht eine Empfehlung aus, in diesem Teil der Stadt Maske zu tragen.

Eine Anordnung zum Tragen von Masken in Teilen der Hochheimer Innenstadt bedarf nach neuen Ausführungen des Landes Hessen der Begründung und damit einer Bekanntmachung durch den Landkreis, sprich dem Main-Taunus-Kreis. Der Stadt Hochheim ist damit die Befugnis zur Entscheidung darüber entzogen.

Die Stadt Hochheim informiert nachstehend über die aktuellen Entwicklungen.

Auswirkungen der neuen Regeln – Bereiche Sport und Kultur betroffen – Maske wird empfohlen

Statt Veranstaltungen zu genießen oder sich am Wochenende mit Anderen sportlich zu messen, wird der November anders als geplant verlaufen. Die neuen Verordnungen, die deutschlandweit offiziell am 2. November in Kraft treten, haben starke Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche des öffentlichen Lebens in Hochheim am Main.

Geschlossene Sportstätten

So werden die Hochheimer Sportstätten gemäß der Vorgaben für den Sportbetrieb geschlossen. Der Hochheimer Bürger- und Vereinsreferent hat alle Vereine darüber informiert, dass der Trainings- und Spielbetrieb eingestellt werden muss. Einige Sportverbände hatten von sich aus bereits die Spielrunden ausgesetzt. Das heißt konkret für Hochheim am Main: Ab Montag, 02. November 2020, sind die Richard-Basting-Sportanlage, die Georg-Hofmann-Halle, die Sporthalle an der Heinrich-von-Brentano-Schule, die Turnhalle der Weinbergschule und die Sport- und Kulturhalle Massenheim, sowie das Hallenbad geschlossen. Auch die Mehrzweckräume im Haus der Vereine, soweit dort Sportangebote stattfinden, bleiben zu. Die Vereine die über eigene Sportstätten verfügen, sind ebenfalls aufgefordert, ihre Einrichtungen zu schließen.

Absage der Kulturveranstaltungen

Im Bereich Kultur sind das Otto-Schwabe-Heimatmuseum, das Hochheimer Weinbaumuseum und die Hochheimer Kunstsammlung betroffen. Die Öffnungszeiten am Wochenende werden bereits ab heute, 30. Oktober 2020, ausgesetzt. Alle geplanten Veranstaltungen und Sonderführungen müssen ausfallen. Besonders davon betroffen ist der für den 29. November geplante Szenenwechsel IX in der Kunstsammlung.

Bücherausleihe weiter möglich

Wie schon im ersten Lockdown in der ersten Jahreshälfte, führen die strengen Regelungen in Deutschland zu einer vermehrten Nachfrage nach Büchern, Spielen und anderen Medien. Die Hochheimer Stadtbücherei hatte sich während der Schließzeiten im Frühjahr bereits sehr früh auf die veränderten Gegebenheiten eingestellt und ein erfolgreiches System der Ausleihe etabliert. Die Räumlichkeiten der Bücherei werden im November zwar geschlossen sein, aber alle Interessierten können dennoch den Vormerkservice der Büchereimitarbeiterinnen nutzen und entweder telefonisch oder über den Online-Katalog Bücher vorbestellen. Die reservierten Bücher werden dann in einem Abholfach im Eingangsbereich der Bücherei in der Kirchstr. 17 zum Selbstabholen bereitgestellt. Weitere Infos auch zu den Öffnungszeiten der Bücherei finden sich über die städtische Internetseite unter www.hochheim.de oder telefonisch an 06146-839920.

Maskenempfehlung in stark frequentierten Bereichen

Auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel empfiehlt die Stadt Hochheim am Main gemäß der Landesverordnung den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besonders an Stellen wie der Baustelle in der südlichen Weiherstraße und in der Frankfurter Straße zwischen Mainzer Volksbank und der Taunus Sparkasse.

Bürgermeister Dirk Westedt bittet um Verständnis für die Umsetzung der genannten Maßnahmen und appelliert „an alle Bürgerinnen und Bürger, die beschlossenen Maßnahmen des Landes und Bundes strikt zu beachten und einzuhalten. Bei den genannten Einschränkungen handelt es sich um sehr einschneidende Maßnahmen. Aber sie sind erforderlich und mit Blick auf die Gesundheit von uns allen notwendig.“

 

3 Antworten

  1. Michael Dörrhöfer sagt:

    Endlich werden der Stadt Hochheim mal ihre Grenzen aufgezeigt. Beschließen irgendwas was die Bewohner nicht mal wollen, sie jedoch beeinträchtigt. So auch beispielsweise die Mauer und den Wall des HIT Marktes in Hochheim, der die Anwohner stark beeinträchtigt. Wird echt Zeit, dass Hochheim eine bessere politische Führung erhält!

  2. Ferdinand Föh sagt:

    Unsere Altstadt sehe ich nicht als Brennbunkt für Corona Abstand ist gewähr
    Es müsste mehr an den Supermärkten geschaut werden .Vor allen Dingen die Hygiene ist da im arken.
    Netto keine Hände und Wagenreinigung
    vorhanden.
    Das gleiche bei Aldi
    Händereinigung in der hintersten Ecke versteckt.
    In der Verantwortung sehe ich hier den Betreiber der Supermärkte.

  3. Erich Becker sagt:

    Ein demokratischer Rechtsstaat braucht stichhaltige Beweise – erbracht von unabhängigen Wissenschaftlern – für die Wirksamkeit solcher erheblichen Einschränkungen; und die fehlen beim Tragen von Masken im Freihen!
    Insofern ist die gerichtliche Anordnung, die die Rechtswidrigkeit der Maskenpflicht in der Hochheimer
    Altstadt auspricht, für mich gut nachvollziehbar.

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