Kein öffentliches Feuerwerk – Main-Taunus-Kreis erlässt Verfügung: „Schutz vor Virus und Verletzungen“
(kf/mtk) – Der Main-Taunus-Kreis verbietet zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk an publikumsträchtigen öffentlichen Orten. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, hat der Kreis dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel der Verordnung sei es, die Krankenhäuser zu entlasten: „Jedes Jahr müssen in der Silvesternacht zahlreiche Patienten versorgt werden, die sich beim Umgang mit Böllern und Raketen verletzt haben. Diese zusätzliche Belastung für unser Krankenhauspersonal wollen wir in diesem Jahr vermeiden“, so Cyriax.
Hauptziel sei außerdem weiterhin, Ansammlungen von Menschen zu verhindern und damit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bundesweit besteht an Silvester ein An- und Versammlungsverbot; die bestehenden Kontaktbeschränkungen, nach denen sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen, gelten auch zum Jahreswechsel. Auf eine zunächst geplante Lockerung dieser Regelung wurde aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen verzichtet, Kinder unter 14 Jahren werden dabei allerdings nicht mitgezählt.
Schon Mitte Dezember hatte das Bundesinnenministerium ein Verkaufsverbot für Feuerwerk erlassen. Cyriax warnt vor der Verwendung alter Feuerwerkskörper: „Böller und Raketen aus den Vorjahren können eventuell beschädigt sein. Werden sie gezündet, erhöht das die Verletzungsgefahr deutlich.“ Aus den gleichen Gründen wird wie in jedem Jahr davor gewarnt, nicht zertifizierte, illegale Pyrotechnik aus dem Ausland zu nutzen.
Der Kreis greift mit der Allgemeinverfügung einen Wunsch der Bürgermeister auf und hat diese mit allen MTK-Kommunen abgestimmt. Die Verordnung basiert auf der Corona-Kontakt- und -Betriebsbeschränkungs-Verordnung des Landes Hessen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt. Eine Liste der öffentlichen Orte, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, liegt der Verfügung des Kreises als Anlage bei; festgelegt wurden diese von den Städten und Gemeinden basierend auf Erfahrungen der vorangegangenen Jahre. Die Einhaltung des Verbots wird durch die Kommunen überwacht.
Die Verfügung veröffentlicht der Main-Taunus-Kreis auf seiner Internetseite unter https://www.mtk.org/Bekanntmachungen-469.htm
Liste der öffentlichen Orte, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf:
Bad Soden
- Kreisverkehrsanlage Königsteiner Straße (L3266)/Sulzbacher Straße
- Auf der Schanz (Bereich neben dem Jüdischem Friedhof an der Niederhofheimer Straße)
- Gebiet um den Wasserturm an der Niederhofheimer Straße/Am Wasserturm
- Straße Am Wasserturm mit dem Gebiet um die Otfried-Preußler-Schule
- In der Feldgemarkung Gebiet Am Gickels/Wasserwerk, Feldwege Nassaustraße und zwischen Distrikt am Gickels und Gemarkung Neuenhain
- Dalles in Neuenhain (Knotenpunkt Hauptstraße/Schulstraße/Schwalbacher Straße)
- Gebiet Eisenkaut in der Feldgemarkung im Stadtteil Altenhain
- Buswendeschleife und Parkplatz in Altenhain an der Neuenhainer Straße sowie Neuenhainer Straße ab Höhe des vorgenannten Parkplatzes bis Langstraße und Knotenpunkt Neuenhainer Straße/Langstraße/Sodener Weg
Eppstein
- Bereich Altstadt (Burgstraße, Hintergasse, Untergasse)
- Bremthal: Dorfplatz am Born (Borngasse ab Backhaus in Richtung Dorfplatz)
- Niederjosbach: Dorfplatz Niederjosbach
- Ehlhalten: Bereich Dattenbachhalle / Feuerwehr / Kindergarten / Pfarrscheune
- Vockenhausen: Bereich Rathaus (Am Bündelberg)
Eschborn
- Rathausplatz Eschborn und rund um das Rathaus
- Eschenplatz
- Hanny-Franke-Anlage
- Süd-West-Park
- Unterwiesen bis zum S-Bahnhof Süd sowie Oberwiesen
- Hunsrückstraße und Feldgemarkung entlang der L3006 in Richtung Steinbach
Niederhöchstadt
- Montgeronplatz
- Skulpturenpark bis Langer Weg
- Platz an der Linde
- Weidfeldstraße und angrenzende Feldgemarkung
Flörsheim
Flörsheim-Stadtmitte
- Maindeich
- Parkplatz Mainufer
- Stadtgarten
- St.-Gallus-Platz
- Rathenauplatz
- Rathausplatz
- Platz vor der Stadthalle
- Gustav-Stresemann-Anlage
- Parkplatz der Kreissporthalle (Bürgermeister-Lauck-Straße)
- Christian-Georg-Schütz-Park
Weilbach
- Parkplatz an der Weilbachhalle
- Platz vor dem Haus am Weilbach
Wicker
- Parkplatz Goldbornhalle
- Parkplatz Alte Goldbornschule
- Tor zum Rheingau
- Flörsheimer Warte
- Landwehrweg zwischen Bad Weilbach und Flörsheimer Warte
Keramag/Falkenberg
- Abenteuerspielplatz
Hattersheim
- Parkplatz Karl-Eckel-Weg
- Fußgängerbrücke Am Eiserner Steg
- Rotenhofstraße / Mainzer Landstraße
- Hugo-Hofmann-Ring, Platz der Deutschen Einheit und in Höhe des Denkmal geschützten Schornsteins
- Frankfurter Straße (vom Hessendamm bis Nassauer Straße)
- Friedrich-Ebert-Straße 32 und 34
- Kinderspielplatz Schieferstein, Am Schieferstein
- Goethestraße / Herderstraße
Okriftel
- Sindlinger Straße 50 – 54
- Erlenstraße 9 – 9 a (im Bereich der Apotheke bis zur Turnhalle TVO)
- Bushaltestelle Rossertstraße, gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr
Eddersheim
- Unter der A3-Brücke
- Pavillon an der Mainanlage
- Staustufe
- Neue Heimat
Hochheim
Hochheim Altstadt: Aichgasse, Alte Malzfabrik, Am Daubhaus, Am Daubhäuschen, Bauerngasse, Blumengasse, Frankfurter Straße – gerade bis 20 und ungerade bis 9, Geheimrat-Hummel-Platz , Hintergasse, Hummelpark, Kirchstraße, Laternengasse, Mainzer Straße, Neudorffgasse, Plan, Rathausstraße, Rosengasse, Steingasse, Sterngasse, Weiherstraße- gerade bis 12 und ungerade bis 13, Wiesbadener Straße, Wintergasse, Burgeffstraße, Gelände des Antoniushauses, Herrenbachpfad, Tiefer Weg, sowie die Weinberge zwischen der Bebauung und dem Herrenbachpfad und Tiefer Weg
Gebiet am Weiher: Weihergelände, Alleestraße, Straße „Am Weiher“, Königsberger Ring zwischen den Kreiseln, Nordenstädter Straße zwischen Ulmenstraße und Jahnstraße
Hochheim Massenheim: Am Weinberg, Hauptstraße, Pfarrgasse bis zur Straße „Am Weinberg“
Hofheim
Hofheim – Kernstadt
- Chinonplatz
- Kellereiplatz und Platz hinter der Bücherei
- Am Ambettbrunnen
- Zufahrt Viehweide und Viehweide Parkplatz
- Park Krankenhaus, Pfingstweide, Ehrenmal
- Bergkapelle
- Cohausentempel
Hofheim – Diedenbergen
- Speedway – Bahn und Parkplatz (Wildsachsener Str.)
- Casteller Str./Heinrich-Weiß-Str. zwischen Diedenbergen und Marxheim
- Feldweg ab Bürgerhaus
Hofheim – Langenhain
- Felder zwischen Bahai-Gemeinde und Wald (Eppsteiner Str.)
- Ortskern
- Aussiedlerhöfe Richtung Hofheim
- Viehweideweg
Hofheim – Lorsbach
- Turm HGV
- Hasenberg
- Alt-Lorsbach, Zimmerplatz
Hofheim – Marxheim
- Schützenhaus
- Frankfurter Str. rund ums Kreishaus mit Besucherparkplatz
- Fußweg unterhalb Kreishaus
- Rund um Sportpark Heide einschließlich verlängerte Schloßstraße
Hofheim – Wallau
- Recepturhof
Hofheim – Wildsachsen
- Bornplatz
- Dorfgemeinschaftsplatz
- Parkstraße
Kelkheim
- Kirchplatz in Kelkheim-Münster: Das Verbot erstreckt sich auf einen Radius von 100 m um den Brunnen auf dem Kirchplatz in der Straße Am Kirchplatz
- Stadtmitte in Kelkheim-Mitte: Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten Marktplatz (Straßenname Am Marktplatz), auf die Frankenallee zwischen Frankfurter Straße und Hauptstraße einschließlich der Fußgängerzone südlich der Frankenallee, die Höchster Straße sowie die Frankfurter Straße zwischen den Einmündungen Höchster Straße und Gustav-Adolf-Straße
- Parkplatz des Freibades an der Lorsbacher Straße
- Rotebergstraße in Kelkheim-Hornau: Das Verbot erstreckt sich auf einen Radius von 100 m um die BMX-Bahn gegenüber Hausnummer 26d
- Felsköpfe am Staufen: Das Verbot soll sich erstrecken auf einen Radius von 100 m um die Felsköpfe Großer Mannstein und Kleiner Mannstein
Bild: Feuerwerke an öffentlichen Orten fallen zum Jahreswechsel 2020/2021 aus
Bildnachweis: Feuerwehr Hochheim