Muss i denn zum Städele hinaus
Die Idee einer generationenübergreifenden Betreuung an einem Standort, die zu dem noch Begegnungsstätte von Jung und Alt werden soll, verdient in ihrer Besonderheit die positiven Attribute, die ihr anlässlich der Grundsteinlegung alle Redner zuteilwerden ließen.
Unbestreitbar fordert die Entwicklung der Bevölkerung in Städten und Gemeinden den Bau von betreuenden Einrichtungen als für die Kommunalpolitik unabweisbare Aufgabe zu verstehen.
Es ist daher nicht zu kritisieren, dass die Stadt Hochheim gemeinsam mit der Josefsgesellschaft auf dem Weg ist ein Bauwerk zu realisieren, welches Signalfunktion über die Grenzen der Stadt hinaus einnehmen wird.
Von Zweifeln begleitet ist jedoch, wie das Bauvorhaben finanziert wird. Die Grundstückseigentümer des Baugebietes Schänzchen III schaffen durch eine Umlage erst den finanziellen Rahmen, dass ein großzügig dimensionierter Kindergarten und Betreutes Wohnen für Behinderte erst entstehen können.
In die Erschließung eines Neubaugebietes können Bauwerke einbezogen werden, die der Daseinsvorsorge in einer Gemeinde dienen. Damit sind öffentlichen Gebäuden nicht die engen finanziellen Grenzen gesetzt, denn soweit das Bauvorhaben nicht aus eigenen finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde erstellt werden kann, bedient sie sich am Vermögen des Grundstückseigentümers im zu erschließenden Baugebiet.
Die Erschließungskosten verantworten letztlich die massive Steigerung der Grundstückspreise im neuen Baugebiet Schänzchen III, woraus sich für bereits in Hochheim ansässige junge Familien, und denen die es werden möchten, eine weit reichende Konsequenz ergeben kann.
Junge Familien, die durch einen Arbeitsplatz im Rhein-Main-Gebiet ein mittleres Einkommen erzielen, sehen sich derzeit vermehrt außerstande, zukünftig Wohnraum in Hochheim bezahlen zu können. Das gilt gleichermaßen für die monatliche Miete wie für die Finanzierung eigenen Wohnraums. Wohlgemerkt, mittlere Einkommen im Rhein-Main-Gebiet bedeuten im bundesrepublikanischen Durchschnitt eine überdurchschnittliche Bezahlung.
Insbesondere dann, wenn durch Familienzuwachs das Familieneinkommen zweitweise nur durch ein Mitglied der Familie erzielt wird, schafft dies mittlerweile vielfach den Zwang, sich im Wohnraum zu begrenzen. Die Chance, durch Zuwachs von Kinderbetreuungsplätzen zeitnah wieder in die Beschäftigung zurückzukehren, ist nur bei erster Betrachtung ein materieller Vorteil. Den Verdienst aus einer Teilzeitbeschäftigung zehren die Kosten der Kinderbetreuung auf. Es bleibt daher dabei, dass die Kosten für den Wohnraum aus dem Einkommen des Hauptverdieners zu bezahlen sind.
Als Ergebnis umfangreicher Rechenmodelle, die in jungen Familien mit dem Ziel angestellt werden, sich den Bedarf nach einer größeren Wohnfläche zu erfüllen, bleibt die bittere Erkenntnis, Hochheim als Wohnstandort verlassen zu müssen.
Dem Prestigeobjekt im Baugebiet Ständchen III mag für sich genommen ein überzeugender Beweis gelingen, wie zukünftig betreutes Leben in einer generationenübergreifenden Gemeinschaft aussehen kann. Die Art der Finanzierung und die damit einhergehende Steigerung der Grundstückspreise wird jedoch junge Familien zwingen Hochheim zu verlassen.
Stadtentwicklungspolitik fordert die Kommunalpolitik komplex heraus, denn sie muss die Belange aller Bewohner einer Gemeinde angemessen berücksichtigen. Die vorhandenen finanziellen Ressourcen sind beim Blick auf den zu schaffenden Wohnraum bedürfnisgerecht einzusetzen. Die Stadt Hochheim erschöpft ihre finanziellen Möglichkeiten in einem Projekt, da sie neben den Einnahmen aus den Erschließungsbeiträgen verbleibende eigene Mittel einsetzt.
Zur Kenntnis zu nehmen ist daher, dass die Hochheimer Kommunalpolitik an der Komplexität der Stadtentwicklung als Herausforderung einstweilen gescheitert ist.