Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiele

Weinstadtjournal Gewinnspiele
Ausrichter des Gewinnspiels ist die Weinstadtjournal Verlagsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Mainzer Str. 35, in 65239 Hochheim am Main (in der Folge nur noch: Weinstadtjournal). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?
Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, einen Gutschein für das bei Facebook beschriebene Arrangement zu gewinnen.

Wie kann man gewinnen?
Sie nehmen teil, indem Sie Fan des Weinstadtjournals auf Facebook werden und den Gewinnspielbeitrag – je nach Wunsch – teilen und/oder kommentieren.

Wer darf teilnehmen?
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches vom Weinstadtjournal vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer darf nicht teilnehmen?
Das Weinstadtjournal behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Weinstadtjournal behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter des Weinstadtjournal sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?
Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann und wie wird ausgelost?
Das Ende des Gewinnspiel wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.

Wie erfährt man von dem Gewinn?
Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird im Weinstadtjournal namentlich bekannt gegeben.

Wie erhält man den Gewinn?
Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit dem Weinstadtjournal in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse für die Übermittlung des Gewinngutscheins anzugeben. Nach Übermittlung der Daten wird der Gewinngutschein versendet. Das Weinstadtjournal haftet nicht für evtl. Verzögerungen durch den Versandanbieter.

Was passiert, wenn man sich nicht meldet?
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen beim Weinstadtjournal, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinngutscheins nicht möglich sein sollte.

Datenschutzhinweise
Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch das Weinstadtjournal lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

Freistellung von Facebook
Dieses Gewinnspiel wird durch die Weinstadtjournal Verlagsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Mainzer Str. 35, in 65239 Hochheim am Main durchgeführt. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an das Weinstadtjournal zu übermitteln.

Sonstiges
Das Weinstadtjournal behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Das Weinstadtjournal haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.