Barrierefrei wohnen im Main-Taunus-Kreis – Fördermittel des Landes für Umbauten können beantragt werden

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(jol) Auch 2018 werden behindertengerechte Umbauten vom Land Hessen gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, werden Mittel bewilligt, wenn bauliche Hindernisse an und in bestehendem, selbstgenutztem Wohneigentum oder auf dem Wohnungsgrundstück beseitigt werden. Die Mittel können ab sofort bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises beantragt werden.

Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Fördermittel gibt es etwa, wenn die Bewegungsfreiheit verbessert, Toiletten und Bäder umgebaut, Stufen und Schwellen beseitigt oder geeignete Aufzüge installiert werden. Unterstützung ist auch möglich, wenn Verletzungsgefahren für Blinde und Sehbehinderte beseitigt oder Freiflächen, Wege und Pkw-Stellplätze auf dem betroffenen Grundstück behindertengerecht verbessert werden.

In jeder Wohneinheit werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen, wobei maximal 12.500 Euro gezahlt werden. Allerdings darf man mit den Umbauten zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht angefangen haben. Wie Cyriax weiter erläutert, muss das Vorhaben zudem finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, könnten eventuell nicht alle Vorhaben berücksichtigt werden. Die Vergabe der Fördermittel werde dann nach sozialer Dringlichkeit vorgenommen. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf die Mittel.

Zudem bietet der Pflegestützpunkt im Landratsamt Beratungen zum barrierefreien Wohnen an und macht auch Hausbesuche. Ansprechpartnerin ist Elke Werner-Schmit (Tel. 06192/201-1990, E-Mail: elke.werner-schmit@mtk.org).

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192/201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org).

Bild: Rollstuhl

Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis

 

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