Begleithunde müssen nicht draußen bleiben – Kreisbehindertenbeirat appelliert an Veranstalter, Kino- und Geschäftsbesitzer
(jol/mtk) – Ein Hundeverbot in Kinos, Geschäften und bei Veranstaltungen greift nicht bei Begleithunden für Blinde und Diabetiker. Darauf hat der Kreisbehindertenbeirat aufmerksam gemacht. Der zuständige Dezernent, Kreisbeigeordneter Johannes Baron, appelliert an die Verantwortlichen, diesen so genannten Assistenzhunden Zutritt zu gewähren. Andernfalls sei das ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Begleithunde seien nicht nur Tiere, sondern rechtlich gesehen auch medizinische Hilfsmittel. „Ein Hund, der einen Blinden führt, darf demnach ebenso wenig ausgesperrt werden wie ein Rollstuhl oder ein Blindenstock“, erläutert Baron. Dieses Recht stehe auch über dem Hausrecht eines Laden- und Kinobesitzers. Zudem gebe es auch Assistenzhunde für Diabetiker. Die Tiere seien so trainiert, dass sie Stoffwechselveränderungen des Herrchens oder Frauchens riechen und die Person warnen, wenn eine Unterzuckerung droht. Diabetiker, die einen Assistenzhund haben, können sich an der Kasse ausweisen.
Barons Angaben zufolge werde die Regelung beispielsweise in Supermärkten, Arztpraxen und allerlei öffentlich zugänglichen Orten respektiert. Bei Kinos und einzelnen Veranstaltungen gebe es hingegen manchmal noch Probleme.
Übrigens sollten Assistenzhunde im Einsatz nicht angesprochen oder gestreichelt werden; sie seien quasi „bei der Arbeit“, so Baron. Erst wenn das Tier seine „Arbeitskleidung“, etwa die Halterung beim Blindenhund, abgelegt habe, sei der Vierbeiner „nur noch Hund und nicht mehr medizinisches Hilfsmittel“.
Bild: Blindenhund bei der Arbeit
Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis