Davon treten 54 Vereinigungen bundesweit an. Fünf weitere haben Listen für einzelne Bundesländer eingereicht, darunter die CSU für Bayern und die CDU für alle übrigen Bundesländer.
Über die Zulassung der Listenvorschläge entscheidet der Bundeswahlausschuss am 15. März in Berlin. Neben den Vorschlägen der im Bundestag vertretenen Parteien gibt es auch eingereichte Wahlvorschläge von zahlreichen Kleinparteien.
Für die Europawahl gilt nicht die Fünf-Prozent-Hürde oder eine andere Sperrklausel. Zu vergeben sind in Deutschland 96 der nach dem EU-Austritt Großbritanniens noch 705 Sitze im Europaparlament.