Feuerwerk an Silvester – im Bereich der Hochheimer Altstadt verboten

(sh) Ein weiteres ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu und das neue Jahr 2019 steht in den Startlöchern. Am letzten Tag des Jahres werden wieder Millionen von Feuerwerkskörpern gezündet.

Es gilt Rücksicht auf andere zu nehmen und stets auf die eigene Sicherheit zu achten. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung können diese zu Personen- und Sachschäden führen.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) informiert auf Ihrer Internetseite (https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html)

zum Thema „Legal und sicher knallen“.

Die Ausnahme des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände gilt nur für Silvester. Allerdings ist zu beachten, dass dies nicht unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern erfolgen darf. Somit ergibt sich, dass in Hochheim ein Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der Altstadt verboten ist.

Die Spuren der Silvesternacht werden am nächsten Morgen deutlich. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass trotz langer Partys und wenig Schlaf, die Überreste des abgebrannten Feuerwerks auch wieder entfernt werden.

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