Feuerwerk an Silvester – Tipps für den richtigen Umgang

(sh) Ein weiteres ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu und wir starten in das neue Jahr 2018. Am letzten Tag des Jahres werden wieder Millionen von Feuerwerkskörpern gezündet. Es gilt Rücksicht auf andere zu nehmen und stets auf die eigene Sicherheit zu achten.

Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung können diese zu Personen- und Sachschäden führen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) informierte in ihrer jährlichen Pressekonferenz am 14. Dezember, wie Feuerwerk richtig verwendet werden sollte. Bevor Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke auf den europäischen und damit auch deutschen Markt dürfen, müssen sie auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet.

„Wir raten Verbrauchern, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen und vor dem Gebrauch die Gebrauchsanleitung gründlich zu lesen“, sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. „Insbesondere sollte man darauf achten, die empfohlenen Sicherheitsabstände einzuhalten und Knaller nicht aus der Hand zu zünden.“

Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich. „Illegale Knallkörper enthalten oft eine Mischung explosionsgefährlicher Substanzen, deren Auswirkungen unberechenbar sind“, so Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM im Bereich Explosivstoffe. „Sie können schwere Verletzungen oder auch die Abtrennung von Gliedmaßen verursachen.“

Die BAM rät Verbrauchern beim Kauf von Feuerwerk darauf zu achten, dass die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegen.

Mehr Informationen zum Thema Feuerwerk und deren sichere Handhabung finden Interessierte auf der Internetseite der BAM: https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/sicheres-silvester.html

Die Ausnahme des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände gilt nur für Silvester. Allerdings ist zu beachten, dass dies nicht unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern erfolgen darf.

Feuerwerks-Kategorien:

F1 sind z.B. Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Party Knaller.

F2 sind z.B. Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr vom 28. bis 30. Dezember 2017.

Die Stadt Hochheim am Main bittet darauf zu achten, dass die Überreste des Feuerwerks auf den öffentlichen Straßen wieder entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

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