Hinweis Ihrer Polizei!

(pol) Ein Verkehrsunfall kann jedem mal passieren. Doch wer danach einfach wegfährt, macht sich strafbar!

Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eine frische Beschädigung feststellen und der Verursacher davongefahren ist?

Sicherlich können Sie gut und gerne auf eine solche Erfahrung verzichten; zumal die Gefahr besteht, dass Sie auf dem Schaden „sitzen bleiben“, wenn der Verursacher im Anschluss nicht ermittelt werden kann.

Gemäß Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2018 wurden im Main-Taunus-Kreis in 1.836 Unfallfluchten bei insgesamt 4929 Verkehrsunfällen begangen. Dies entspricht einer Quote von über 37%. Mit Hilfe von Zeugen und modernen Ermittlungsmethoden gelingt es der Polizei, nahezu die Hälfte aller Verkehrsunfallfluchten aufzuklären und die Flüchtigen zu ermitteln.

Wie verhalte ich mich richtig?
· An der Unfallstelle bleiben
· Als Unfallbeteiligter zu erkennen geben
· Personalien und Fahrzeugdaten mit Unfallbeteiligten austauschen

Wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist bzw. durch Sie nicht ermittelt werden konnte:
· Benachrichtigung der Polizei !

Bei Fragen rund um den Straßenverkehr und speziell zum Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Polizeidienststelle oder den Regionalen Verkehrsdienst unter Telefon 06190 / 9360-20

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