Job-Ticket ab 2019 steuerfrei – Jobticket bei der Kreisverwaltung

Bahn

(kö/DATEV) – Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ab 2019 den Weg zur Arbeit steuerlich schmackhaft machen. Zuschüsse und Sachbezüge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr, etwa mittels Job Ticket, sind seit Jahresbeginn von der Steuer befreit.

Die Steuerbefreiung umfasst auch private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel ist es, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver zu gestalten und mittelbar auch Umwelt- und Verkehrsbelastungen zu senken.

Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur, wenn Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen. Sie gilt daher nicht für Arbeitgeberleistungen, die durch Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns finanziert werden. Für Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass sie das Job Ticket nicht mehr in die monatliche 44-€ Freigrenze für ihre Mitarbeiter einbeziehen müssen. Auch eine etwaige pauschale Besteuerung fällt weg.

(jol/mtk) – In der Verwaltung des Main-Taunus-Kreises wird demnächst das Jobticket eingeführt. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die günstige Fahrmöglichkeit erhalten, sobald der Haushaltsplan 2019 des Kreises durch das Regierungspräsidium genehmigt ist. „Das Job-Ticket macht den MTK als Arbeitgeber nicht nur attraktiver, es trägt auch zur Entlastung des Verkehrs in der Region bei und ist eine umweltfreundliche Alternative zum Auto“, so Cyriax.

Den Angaben zufolge gilt das Jobticket für die Busse und Bahnen im Tarifgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen es beim Kreis beantragen. Sie zahlen dann lediglich einen Eigenanteil an dem Ticket, der je nach Einzelfall gestaffelt ist. Der Restbetrag ist als Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei. Genutzt werden kann das Ticket nicht nur für Fahrten von und zum Dienst, sondern auch in der Freizeit und am Wochenende.

Die Tickets können seit rund zwei Wochen vorbestellt werden. Sobald der Haushalt genehmigt ist, werden sie ausgegeben. Der Kreisausschuss hatte die Einführung eines Jobtickets bereits beschlossen, der Kreistag dann für den Haushalt 2019 die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt. „Wir haben damit deutlich gemacht, dass das Jobticket für uns als attraktiver Arbeitgeber in der Region wichtig ist“, so Cyriax. „Jetzt hängt es nur an der Genehmigung des Regierungspräsidiums, das in die Tat umzusetzen.“

Cyriax stellt das Jobticket in einen Zusammenhang mit weiteren Angeboten des Kreises als Arbeitgeber. Die Kreisverwaltung biete sichere Arbeitsplätze und umfangreiche Fortbildungen und baue die Möglichkeiten flexiblen Arbeitens permanent aus. Erfolgreiche Auszubildende hätten eine Übernahmegarantie, der Kreis biete umfassende Angebote der Gesundheitsförderung und arbeite ständig daran, die Effizienz weiter zu verbessern – etwa durch umfassende Digitalisierung und zunehmend mobiles Arbeiten. „Hinzu kommen weitere Dinge des praktischen Alltags wie kostenlose Mitarbeiterparkplätze und eine eigene Kantine mit abwechslungsreichem Angebot“, so der Landrat.

Bild: Themenillustration

Bildnachweis: Wolfgang Pfankuch.

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