Landrat weist Beschwerde wegen Jahnstraße zurück

(sf) Der Landrat des Main-Taunus-Kreises, Michael Cyriax, hat die Beschwerde eines Flörsheimer Bürgers, betreffend die Anordnung von Bürgermeister Dr. Bernd Blisch, die Jahnstraße im Rahmen eines dreimonatigen Verkehrsversuches in Höhe des alten Friedhofes mit Pollern abzusperren, zurückgewiesen.

Der Landrat sieht die Maßnahme als von der Straßenverkehrsordnung gedeckt, als verhältnismäßig und im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung stehend an. Auch eine Entwidmung der Straße werde durch den Verkehrsversuch nicht verursacht, sie bleibe als kommunale Straße für Anwohner und Anlieger weiterhin befahrbar.

Deshalb erkennt Cyriax keine Notwendigkeit, als Kommunalaufsichtsbehörde im Sinne des Beschwerdeführers einzuschreiten. Sollte dieser seine Rechte verletzt wähnen, so stehe ihm der Weg zum Verwaltungsgericht offen, ergänzt der Landrat.

Bürgermeister Dr. Bernd Blisch sieht sich durch die Entscheidung des Landrates bestätigt. „Der Verkehrsversuch ist kommunalrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dieser eindeutigen Klarstellung durch Landrat Cyriax hoffe ich darauf, dass die Diskussion über die Sperrung sich fortan auf die sachliche, verkehrliche Ebene beschränkt“, sagt Blisch.

„Erste Eindrücke legen nahe, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung in der Jahnstraße erreicht werden kann, ohne dass die Bürgermeister-Lauck-Straße übermäßig zusätzlich belastet wird. Ein Fazit wird aber erst im Juni nach eingehender Betrachtung gezogen und anhand dessen die Entscheidung über die mögliche Beibehaltung der Regelung getroffen“, blickt der Bürgermeister voraus.

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