Mehr Rücksicht, weniger Risiko:

Stadt Hochheim am Main appelliert an E-Scooter-Fahrende

(sh) Ob für den schnellen Weg zum Einkauf, zur Arbeit, Schule oder in der Freizeit: E-Scooter sind fester Bestandteil des Straßenbildes in Hochheim geworden. Sie bieten Flexibilität und unterstützen die urbane Mobilität. Doch mit der steigenden Anzahl der elektrischen Tretroller wachsen im Stadtgebiet auch die Konflikte und Sicherheitsrisiken im täglichen Miteinander.

Die Stadt Hochheim am Main verzeichnet vermehrt Beschwerden über rücksichtsloses Fahrverhalten und appelliert daher eindringlich an alle Nutzerinnen und Nutzer, Verkehrsregeln einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.

Keine rechtsfreien Räume: Gehwege sind absolut tabu

Ein Hauptpunkt im Stadtgebiet ist die unerlaubte Nutzung von Gehwegen und Grünanlagen. „Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, weil E-Scooter mit hoher Geschwindigkeit lautlos an Fußgängern vorbeischießen“, erklärt Dirk Westedt, Bürgermeister.

Die Rechtslage ist eindeutig: E-Scooter müssen vorhandene Radwege oder Radfahrstreifen nutzen. Fehlen diese, muss zwingend auf der normalen Autofahrbahn gefahren werden. Gehwege und Parkanlagen sind für die Nutzung strikt gesperrt. Wer dennoch dort fährt, gefährdet besonders schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder ältere Menschen und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Unterschätzte Gefahren und klare Verhaltensregeln

Das Unfallrisiko im Umgang mit den wendigen Elektrokleinstfahrzeugen wird nach wie vor massiv unterschätzt. Bundesweite Statistiken zeigen, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschaden stark ansteigt. Häufigste Ursachen sind neben der falschen Straßenbenutzung auch mangelnde Fahrpraxis, unangepasste Geschwindigkeit sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Die Stadt erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:

  • Altersgrenze & Führerschein: Das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
  • Striktes Verbot zu zweit: E-Scooter sind ausschließlich für die Nutzung durch eine einzelne Person Das gemeinsame Fahren – auch von Eltern mit Kindern – ist verboten.
  • Promillegrenze beachten: Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben strengen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer (0,5 Promille). Für Fahranfänger in der Probezeit sowie Jugendliche unter 21 Jahren gilt eine absolute 0,0-Promille-Grenze.
  • Sicherheit geht vor: Obwohl gesetzlich keine Helmpflicht besteht, empfiehlt die Stadtverwaltung das Tragen eines Helms dringend, um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen.

Illegales Tuning und Park-Chaos im Fokus

Ein weiteres Problem, das die Behörden zunehmend beschäftigt, sind technisch manipulierte Privat-Fahrzeuge. Wer seinen E-Scooter illegal modifiziert, um Geschwindigkeiten jenseits der erlaubten 20 km/h zu erreichen, bewegt sich im Bereich einer Straftat (Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz).

Zusätzlich bittet die Stadt darum, Scooter beim Abstellen so zu parken, dass weder Rettungswege, Einfahrten, Gehwege noch Blindenleitsysteme blockiert werden.

„Unser Ziel ist nicht das Verbot, sondern ein sicheres, partnerschaftliches Miteinander aller Verkehrsarten auf Hochheims Straßen“, betont Dirk Westedt. „Das funktioniert jedoch nur, wenn Bequemlichkeit nicht über die Sicherheit anderer gestellt wird.“

Beitragsbild: Symbolbild von jonas-jacobsson