Notbetreuung in Kitas

(sf) Seit heute sind in ganz Hessen die Kindertagesstätten für den Regelbetrieb geschlossen, die Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder privat organisieren. Ausnahmen vom Betretungsverbot der Kitas gibt es für die Kinder von Eltern, die in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unverzichtbar sind. Die Ausnahme gilt nur dann, wenn dies für alle Erziehungsberechtigten des Kindes zutrifft.

Welche Berufe unter die Ausnahmeregelung fallen, hat das Land Hessen mit Verordnungen geregelt. Diese sind auf der Internetseite www.hessen.de abrufbar. „Die Bestimmungen sind ihrem Wortlaut nach verbindlich und lassen keinerlei Ermessensspielraum“, sagen Bürgermeister Dr. Bernd Blisch und die für die Kinderbetreuung zuständige Dezernentin, Erste Stadträtin Renate Mohr. Eltern, die sich nicht sicher sind, ob sie Anspruch auf Notbetreuung haben oder nicht, wenden sich telefonisch an die Leitung ihrer Kita oder an das Amt für Familien, Soziales und Wohnen, Telefon 06145 955-150, E-Mail kinder.jugend@floersheim-main.de.

Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung, die von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist, in der Kita oder dem Fachamt abgeben. Dort wird auch das entsprechende Formular vorgehalten, darüber hinaus steht es als Download auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.

Es stehen prinzipiell alle Kindertagesstätten – städtische und kirchliche – in Flörsheim am Main für die Notbetreuung bereit.

„Die Frage der Erstattung von Kitabeiträgen für die Zeit der Schließung wird zu einem späteren Zeitpunkt politisch geklärt“, ergänzen Blisch und Mohr.

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