Qualität sichern und Kinderschutz ausbauen
(jol) Als „einen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Main-Taunus-Kreis“ hat Erster Kreisbeigeordneter Wolfgang Kollmeier Vereinbarungen mit der katholischen und evangelischen Kirche gewertet. Gemeinsam mit Vertretern 28 evangelischer und zwölf katholischer Kirchengemeinden unterzeichnete er verbindliche Regelungen, in denen Beratungen, Qualifizierungen und Bedingungen für Jugendbetreuer festgelegt sind. „In den Kirchengemeinden wird Hervorragendes in den Angeboten für Kinder und Jugendliche geleistet“, so Kollmeier. „Wir wollen Qualität sichern, indem wir den Kinder- und Jugendschutz auf Freizeiten und in Gruppenstunden weiter ausbauen“.
Der Main-Taunus-Kreis sichert eine fachliche Beratung im Kinder- und Jugendschutz, bietet Qualifizierungen im Rahmen von jährlichen Schulungen und stellt kostenlos Kinderschutzfachkräfte zur Verfügung, die in der Erziehungsberatungsstelle des Kreises erreichbar sind. Die Kirchenverbände wiederum greifen das Thema Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt in ihrer Fort- und Ausbildung auf und entwickeln Schutzkonzepte.
Der Vereinbarung zufolge nach darf niemand Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Das gilt nicht nur für hauptamtlich Beschäftigte, sondern auch für nebenamtlich Tätige und Ehrenamtliche. Bei der Einstellung müssen Bewerber erweiterte Führungszeugnisse vorlegen. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle drei Jahre aktualisiert werden.
Kollmeier unterzeichnete die Vereinbarungen im Landratsamt gemeinsam mit Dekan Dr. Martin Fedler-Rupp, Präses Peter Ruf vom Evangelischen Dekanat Kronberg, Dekan Dr. Martin Mencke vom Evangelischen Dekanat Wiesbaden und dem Leiter der Koordinationsstelle „Prävention vor sexueller Gewalt“ beim Bistum Limburg, Stephan Menne.