Reges Interesse am VdK-Infoabend zum Thema Testament, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht

(cv/vdk) – Am Mittwoch, den 26.09.2018 veranstaltete der VdK-Ortsverband Hochheim einen Info-Abend zum Thema Testament, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht im Gutsausschank „Klosterhof“ des Weingutes Alfred Weilbächer.

Dass es sich hierbei um ein interessantes und  wichtiges Thema handelte, zeigte die überdurchschnittlich hohe Teilnehmerzahl an interessierten Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die der Einladung des VdK-Ortsverbandes gefolgt waren.

Nach deren Begrüßung und einigen einleitenden Worten übergab der Vorsitzende, Clemens Velten, das Wort an Frau Rechtsanwältin Kyra Luft aus Hofheim-Wallau, die hauptberuflich insbesondere auch in diesen Rechts-gebieten tätig ist und über jahrelange Erfahrung verfügt.

Den Schwerpunkt ihres Vortrages legte sie hierbei auf das Erbrecht. Die Anwesenden wurden ausführlich und unter Zuhilfenahme von Fallbeispielen und visueller Darstellungen über die Vorschriften und Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur gesetzlichen Erbfolge, bezogen auf Verwandschaftsverhältnisse in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder Enkelkinder) und in Seitenlinie (Bruder, Schwester, Onkel, Tante, Neffen, Nichten), sowie Ehegatten und Lebenspartner. Ferner über die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, seinen letzten Willen durch verschiedene Arten von Testamenten zu regeln und was hierbei für deren Rechtsgültigkeit zu beachten ist.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich an dem Vortrag, indem immer wieder Fragen, teilweise unter Abwandlung des Sachverhaltes, und insbesondere auch bei der Thematik „Pflichtteil“ gestellt wurden. Der Verzehr von Speisen und Getränken durch die Anwesenden während des Vortrages unterstrich den gemütlichen Rahmen, in dem die Veranstaltung stattfand.

Zudem erhielten die Anwesenden eine extra vom VdK-Ortsverband beim Bundesjustizministerium bestellte Informationsbroschüre zum Thema Erben und Vererben, in welcher über diese Thematik nochmals leicht verständlich informiert wird.

Bevor die Veranstaltung unter Applaus der Teilnehmerinnen und Teilnehmer endete, informierte Frau Rechtsanwältin Luft, welche persönliche Regelungen ein jeder im Rahmen einer Betreuungs-, und Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht treffen kann. Hierzu erhielten die Anwesenden zwei  Informationsbroschüren, die sich inhaltlich mit der Patientenverfügung sowie dem Betreuungsrecht befassen.

Gegen 19:45 Uhr endete die aus Sicht des Vorstandes gelungene und informative Veranstaltung, die im kommenden Jahr wiederholt werden soll. Dann allerdings in zwei getrennten Veranstaltungen, um für das Thema Erbrecht einerseits und das Thema Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht andererseits einen größeren Zeitrahmen zur Verfügung zu haben.

 

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