Testpflicht im Kreis verschärft – Beitrag zur Corona-Eindämmung – Allgemeinverfügung nach Landesvorgaben
(jol/mtk) – Im Main-Taunus-Kreis gilt von heute an eine verschärfte Corona-Testpflicht. Wie Landrat Michael Cyriax erläutert, hat der Kreis dazu neue Regelungen erlassen. Die so genannte Allgemeinverfügung fußt auf Vorgaben des Landes und einem Beschluss zwischen dem Bund und den Ländern aus den vergangenen Tagen. Sie seien „eine wichtige Ergänzung zur Impfkampagne im Kampf gegen Corona“, so Cyriax.
Kreisbeigeordnete Madlen Overdick weist auf die zahlreichen Impfangebote in den Kommunen ohne Termin hin: „Wir machen das Impfen so leicht wie möglich und bieten jede Menge Möglichkeiten für Kurzentschlossene. Im Zusammenwirken von verantwortlichem Handeln im Alltag und einer großen Impfbereitschaft können wir die Pandemie eindämmen.“
Die neuen Regelungen gelten für Personen ab sechs Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind. Sie brauchen einen Negativtest bei Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei Privatfeiern in öffentlichen oder gemieteten Räumen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, in Spielhallen und Wettbüros, in Innenräumen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Innenräumen von Sportstätten beim Amateur- und Breitensport (etwa Fitnessstudios und Hallenbäder), in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftsräumen (bei Anreise und danach alle 72 Stunden), bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren.
Cyriax zufolge basiert die Allgemeinverfügung auf Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes, der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung und des gerade aktualisierten Eskalationskonzepts des Landes Hessen. Die Vorgaben müssten je nach der örtlichen Corona-Lage von den Kreisen und kreisfreien Städten jeweils für ihren eigenen Bereich über Allgemeinverfügungen umgesetzt werden. Der Main-Taunus-Kreis steht aktuell mit einer Inzidenz von 46,5 nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts in der zweiten Eskalationsstufe des Landes („gelb“). In der nächsten Stufe („orange“) und einer Inzidenz von über 50 wären weitere Verschärfungen gefordert.
Unterdessen bietet der Kreis weiter Impfungen ohne Termin in den Kommunen an. Die nächsten laufen jeweils von 12 bis 18 Uhr am (heutigen) Donnerstag in Liederbach (Liederbachhalle) und Hofheim („Globus“-Baumarkt), am Freitag, 20. August, in Schwalbach (Bürgerhaus) und am Samstag, 21. August, in Hofheim (Chinon-Center). Geimpft werden Personen ab 12 Jahren mit Erst-, Zweit- oder Einmalimpfungen.
Bild: Testung in Kelkheim
Bildnachweis: Matthias Knapp