Tiere sind keine Urlaubssouvenirs – Main-Taunus-Kreis warnt vor illegaler Einfuhr von Welpen
(jol/mtk) – Der Main-Taunus-Kreis warnt vor dem Handel mit illegal eingeführten Welpen. Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, seien junge Hunde aus dem Ausland oft nicht gegen
Tollwut geimpft oder auch schwer krank. Man sollte sie auch nicht aus den Ferien mitbringen: „Tiere sind keine Urlaubssouvenirs“, unterstreicht Overdick vor Beginn der Ferienzeit.
Wie das Veterinäramt erläutert, würden die zu verkaufenden Tiere meist viel zu jung, ohne gültige Tollwutimpfung und häufig schwer krank nach Deutschland gebracht um schnell verkauft zu werden. Der neue Besitzer steht dann oft vor dem Problem, dass er ein schwer krankes Tier hat, das beim Tierarzt behandelt und ohne Tollwut-Impfschutz in Quarantäne kommen muss. So verbringen die jungen Tiere einen maßgeblichen Teil ihres noch jungen Lebens ohne Kontakt zu Artgenossen, was sich nachteilig auf ihr Verhalten auswirken kann.
Hunde und Katzen, die nach Deutschland gebracht werden, müssen gegen Tollwut geimpft sein, und ihre Identität muss sich durch einen Mikrochip nachweisen lassen. Da die Erstimpfung frühestens mit 12 Wochen gemacht werden darf und die Impfung vor der Einreise mindestens 21 Tage alt sein muss, können nur Tiere ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland gebracht werden. Das betrifft Tiere, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland verkauft werden, ebenso wie Tiere, die man von einer Urlaubsreise aus dem Ausland mitnehmen will. Tiere aus dem EU-Ausland müssen einen EU-Heimtierausweis haben, in dem sowohl der Chip als auch der Besitzer sowie die Tollwutimpfung eingetragen wurden. Tiere aus nicht-EU-Staaten müssen von einem gültigen Impfdokument und gegebenenfalls einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet werden.
Personen, die Tiere aus dem Ausland vermitteln oder verkaufen, brauchen eine Erlaubnis des Veterinäramtes. Jeder seriöse Züchter zeige gerne die Haltung und Unterbringung seiner Tiere, so Overdick. Meist werde nur mit einer Rasse gezüchtet, und es gebe wenig Jungtiere, die gemeinsam mit ihrer Mutter Familienanschluss hätten. Die Tiere sollten zutraulich und nachweislich tierärztlich untersucht, gekennzeichnet und geimpft sein. „Fehlen ausreichende Informationen über Alter und Herkunft, ist Vorsicht geboten“, fasst die Dezernentin zusammen.
Weiterführende Informationen gibt es im Internet beim Bundesministerium für Energie und Landwirtschaft (www.bmel.de). Fragen beantwortet auch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Main-Taunus-Kreises unter Tel. 06192/201-6191 oder E-Mail veterinaerwesen@mtk.org.
Bild: Archivbild von illegal im Kreis eingeführten Malteser-Welpen
Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis