Wer nimmt, dem wird gegeben
Die Stadt Hochheim denkt darüber nach, für ansiedlungswillige Neubürger Zuschüsse zu den Grundstückspreisen beim Erwerb eines Grundstücks im Neubaugebiet zu zahlen. Beträge von bis zu 200 Euro pro qm sollen abhängig vom Einkommen als nicht rückzahlbare Unterstützung an die Grundstückskäufer gewährt werden.
Das Versprechen, dass Dirk Westedt als Hochheimer Bürgermeister einst gab, im Neubaugebiet „Am Schänzchen III“ bald 1.000 Neubürger begrüßen zu dürfen, ist wohl nicht haltbar. Nur 70 von 250 Grundstücken können an Interessierte durch die mit der Vermarktung beauftragte Hessische Landgesellschaft (HLG) angeboten werden. Die Nachfrage ist mehrfach überzeichnet. Die übrigen Flächen sind in privater Hand und die Eigentümer haben keine Veräußerungsabsicht. Soll die Anzahl zugezogener Neubürger wirklich erreicht werden, so müssten auf den 70 verfügbaren Grundstücken je 14 Personen wohnen. Das spricht für ein intensives Wohnerlebnis.
An der fehlenden Bereitschaft zur Veräußerung der übrigen ca. 180 Grundstücke ist die Stadt Hochheim nicht ganz unschuldig. Kindergarten und Seniorenwohnanlage wurden in die Grundstückspreise umgelegt, so dass alle Grundstückseigentümer zunächst erhebliche Umlagebeiträge für die Erschließung aufzuwenden hatten.
Die Umlagen trieben die Grundstückspreise in die Höhe. Mehr als 640 Euro je qm sind an die Grundstücksverkäufer zu überweisen. Viele derzeitige Grundstückseigentümer sehen weiter steigende Grundstückspreise und sind daher nicht in Eile, über einen möglichen Verkauf nachzudenken.
Die Stadt Hochheim plant nunmehr kurzfristig und außerplanmäßig einen Betrag von bis zu fünf Millionen Euro bereitzustellen. Damit soll die Bereitschaft der Verkäuferseite geweckt werden, ihr Grundstück doch zu verkaufen. „Der Verkäufer soll fordern, was er für sein Grundstück gerne hätte, wir zahlen den Mehrpreis, der über den Marktwert hinausgeht“, so heißt es aus dem Hochheimer Rathaus.
Westedt, den das schlechte Gewissen plagt, angesichts der Diskrepanz zwischen seiner Ankündigung und der derzeit bitteren Wahrheit, dass wohl nur wenigen die Chance zuteil wird, zukünftige Hochheimer Bürger zu werden, sagte zu, die Anträge entgegenzunehmen, um ihre unverzügliche Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zum Grundstückspreis können zunächst formlos auf dem elektronischen Weg an folgende Adresse gerichtet werden: dirk.westedt@hochheim.de. Eine Prüfung, ob der Antragsteller berechtigt ist einen Zuschuss zu erhalten, nimmt die Verwaltung nach Eingang der Anträge vor.
Ausdrücklich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass alle eingehenden Anträge das Datum ‚1. April 2017‘ tragen müssen. Anträge, die nach dem heutigen Tag eingehen, können keine Berücksichtigung finden. Das Datum ist daher gut sichtbar auf dem elektronischen Antrag zu vermerken.