Wiesbadener Cannabis-Forschungsprojekt zur Abgabe mittels Apotheken abgelehnt
(sw) Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat kürzlich den Antrag auf ein Wiesbadener Forschungsprojekt zur Abgabe von Cannabis über Apotheken (Legalis) abgelehnt. Dabei stützt sich das BLE auf eine im Kern vergleichbare Begründung wie bereits bei anderen Anträgen, indem in Zweifel gezogen wird, dass die Öffnungsklausel des Konsum-Cannabisgesetzes (§2 Abs.4 KCanG) eine zulässige Grundlage für die Antragstellung wäre.
Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke kritisiert diese Entscheidung scharf: „Wer Cannabis legalisiert muss auch sicherstellen, dass es legale Zugangswege gibt. Sonst wird die eigentliche Zielstellung des Gesetzes konterkariert.
Um weitere Zugangswege zu öffnen, braucht es dringend Forschungsprojekte. Abgesehen vom Eigenanbau, der nicht jedem Menschen möglich ist, werden andere legale Zugangswege versperrt. Insbesondere die Cannabis-Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) berichten von massiven bürokratischen Hürden, so dass beispielsweise bis heute keine Anbauvereinigung in Wiesbaden zum Zuge gekommen ist.
Millionen Konsumierende wählen deshalb aktuell den Weg sich Cannabis auf Privatrezept zu besorgen und damit einen Graubereich der aktuellen Regelungen zu nutzen. Dies soll nun gesetzlich massiv beschränkt werden. So soll die Teil-Legalisierung schrittweise rückgängig gemacht werden.
Dies droht den Schwarzmarkt zu stärken statt auszutrocknen. Das Zurückdrehen ist jedoch widersinnig: Erste wissenschaftliche Studien belegen eindrücklich, dass die Teil-Legalisierung ein Erfolg ist. Die Zahl der jugendlichen Konsumierenden ist nicht angewachsen und gerade regelmäßig Konsumierende setzen auf sichere Produkte aus Eigenanbau und Apotheken, um die Gefahren des Schwarzmarktes zu umgehen.
Mit Forschungsprojekten wie Legalis hätten wir diese legalen und kontrollierten Zugänge weiter erforschen können. Diese Chance droht nun zu versanden.“
Löbcke sieht hierin eine klare politische Entscheidung: „Die neue Bundesregierung traut sich nicht die Teillegalisierung rückabzuwickeln und drängt deshalb Konsumierende lieber wieder Schritt für Schritt in den Schwarzmarkt.
Das ist auch sucht- und gesundheitspolitisch der völlig falsche Weg. Vielmehr wäre es angezeigt, die von der Ampel versprochenen und nie gezahlten Mittel für einen Ausbau der Suchtprävention den Kommunen endlich zur Verfügung zu stellen.
Wir werden gemeinsam mit unseren Projektpartnern nun das weitere Vorgehen eingehend besprechen und auch rechtliche Schritte prüfen, um das Forschungsprojekt noch durchzusetzen. Denn wozu hat ein Gesetz eine Forschungs-Klausel, wenn sämtliche Projekte dann versagt werden?“
Bild von/Image by cytis









