Gebührenänderungen ab 01.01.2019
für Wasser, Abwasser und Abfall
Die Stadtwerke Hochheim am Main haben – ausgehend von den Plandaten 2019/2020 – die Gebühren neu kalkuliert. Es ergeben sich leichte Veränderungen in den Einzelgebühren.
Die hohe Anlagenintensität für die Wasserverteilung im Stadtgebiet führt zu einem Fixkostenanteil von circa 66 Prozent. Diese Kosten fallen unabhängig von der abgegebenen Wassermenge an. Lediglich rund 34 Prozent der Versorgungskosten hängen vom tatsächlichen Trinkwassergebrauch der Verbraucher ab. Hierunter zählen die Kosten des Wasserbezugs sowie die Stromkosten.
Aufgrund dessen wurde die verbrauchsunabhängige Grundgebühr um 10% angehoben. Sie bemisst sich weiterhin an der Dimension des Wasserzählers und führt bei kleinen Haushalten mit einem Zähler von Q3_4 zu einer Gebührenerhöhung von brutto 2,57 Euro im Jahr.
Die Verbrauchsgebühren sinken dafür um 0,01 Euro pro Kubikmeter und bleiben damit leicht unter dem bisherigen Gebührensatz. Das Trinkwasser kostet künftig 2,12 Euro /cbm, das Industriewasser liegt bei 1,38 Euro/cbm.
Grundgebühr | bisher | Neu ab
01.01.2019 |
Zähler Q3.4 | 2,04 Euro | 2,24 Euro |
Zähler Q3.10 | 5,62 Euro | 6,18 Euro |
Zähler Q3.16 | 12,26 Euro | 13,49 Euro |
Zähler Q3.25 | 33,74 Euro | 37,11 Euro |
Zähler Q3.40/63 | 40,90 Euro | 44,99 Euro |
Zähler Q3.63/100 | 53,16 Euro | 58,48 Euro |
Zähler Q3.160/250 | 86,92 Euro | 95,61 Euro |
Trinkwasser pro cbm | 2,13 Euro | 2,12 Euro |
Industriewasser pro cbm | 1,39 Euro | 1,38 Euro |
Jeweils zzgl. 7% Umsatzsteuer
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden unterteilt in die verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr und die flächenbasierte Niederschlagswassergebühr. Aufgrund der hohen Investitionskosten in das Kanalnetz, welches als Hauptkostenfaktor der Niederschlagswassergebühr gilt, kommt es zu einer Verschiebung innerhalb dieser Gebühren. Die Schmutzwassergebühr sinkt um 0,18 Euro auf 2,80 Euro/ cbm, die Niederschlagswassergebühr wird um 0,10 Euro auf 0,87 Euro pro qm Versiegelungsfläche angehoben.
Abfallgebühren
Da der Vertrag mit dem bisherigen Abfallentsorgungsunternehmen am 28.02.2019 endet führten die Stadtwerke eine europaweite Ausschreibung dieser Dienstleistung durch. Wie durch die allgemeine Marktlage erwartet stiegen die Kosten für die Entsorgung von Rest-, Bio- und Sperrmüll leicht an und machten eine Gebührenanpassung um rd. 4% notwendig.
Eine weitere Neuerung im 3. Nachtrag zur Abfallsatzung ist die Liberalisierung der bisher festgelegten Tonnengrößen: Das Volumen der Biotonne darf auf Antrag um bis zu 50% höher ausfallen als das Volumen der Restmülltonne, die Größe der Papiertonne ist künftig frei wählbar. Die Gebühr bemisst sich weiterhin anhand des Volumens der Restabfalltonne.
Die neuen Abfallgebühren im Überblick
Tonnengröße | Bisher | Neu ab 01.01.2019 |
Restabfallgefäß | Pro Monat | Pro Monat |
80l | 12,00 Euro | 12,50 Euro |
120l | 18,00 Euro | 18,75 Euro |
240l | 36,00 Euro | 37,50 Euro |
660l | 99,00 Euro | 103,13 Euro |
1100l | 165,00 Euro | 171,88 Euro |