Lärmaktionsplan in Kraft getreten
(sfl) Die aktualisierte Version des Lärmaktionsplans, der auch die Stadt Flörsheim am Main einschließt, ist vor kurzem in Kraft getreten. Der Plan ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de, einseh- und herunterladbar. Der Lärmaktionsplan befasst sich mit sechs im Stadtgebiet gelegenen Straßenabschnitten.
In Bad Weilbach wurde der von der Autobahn ausgehende Lärm untersucht. Da keine Überschreitungen der Grenzwerte festzustellen waren, sind nach Ansicht der Lärmaktionsplanung keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich.
Denselben Befund ergab die Untersuchung der Frankfurter Straße und der Hofheimer Straße in Weilbach, wo aus Lärmschutzgründen bereits seit geraumer Zeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometern gilt.
Letzteres trifft auch auf die Rüsselsheimer Straße zu, wo allerdings noch immer Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Der Lärmaktionsplan schlägt vor, den Anwohnerinnen und Anwohnern bauliche Schallschutzmaßnahmen zu ermöglichen und bittet Hessen Mobil um Prüfung, inwieweit dies verwirklicht werden kann. Eine Stellungnahme von Hessen Mobil liegt noch nicht vor.
In Weilbach wurde weiterhin die Mainzer Straße untersucht, auch hier wurden die Grenzwerte überschritten. Hessen Mobil ist aufgefordert, zunächst eine Lärmberechnung anzustellen.
Gleiches gilt für in der Flörsheimer Kernstadt gelegene Abschnitte der B 519: Hauptstraße, Grabenstraße, Bahnhofstraße und Obermainstraße.
In der Raunheimer Straße, ebenfalls im Stadtteil Weilbach gelegen, besteht für 28 Gebäude der Rechtsanspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster und Belüfter; die Eigentümer sind bereits darüber informiert. In der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gefordert, aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung der Straße dort Tempo 30 einzuführen, um einen besseren Schutz vor Lärm, Abgasen und Unfallgefahr zu erlangen. Die Stadtverwaltung möchte nun auf dem zwischen Frankfurter Straße und Altem Friedhof gelegenen Abschnitt der Raunheimer Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzen. Die Zustimmung der beteiligten Behörden steht indes noch aus.
Im Lärmaktionsplan enthalten sind auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebrachten Anregungen, für die sich Bürgermeister Dr. Bernd Blisch recht herzlich bedankt. „Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv eingebracht haben, haben so das Bestreben der Stadtverwaltung, Lärmentlastung zu schaffen, wo immer es geht, tatkräftig unterstützt.“ Häufig wurde bei den Einwendungen die Realisierung der Kleinen Umgehungsstraße Weilbach genannt. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, die Verwirklichung der geplanten Umgehung möglichst rasch voranzubringen. Es ist eine vordringliche Aufgabe der bei der Stadtverwaltung neu geschaffenen Stabsstelle Verkehrs- und Lärmentlastung, hier Ergebnisse zu erzielen“, sagt Erste Stadträtin Renate Mohr.