Das ändert sich zum neuen Jahr im RMV
Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Fahrgäste / Kontrollpersonal kann 50 Euro Vertragsstrafe für Maskenverweigerer erheben
(rmv) Gute Nachrichten vorweg für alle, die im kommenden Jahr sparen müssen: Die Fahrpreise des RMV bleiben trotz steigender Aufwände für den Bus- und Bahnbetrieb zum Jahreswechsel erstmals seit Verbundgründung stabil. Nach Beschluss des RMV-Aufsichtsrats tritt die sonst zum 1. Januar anfallende Preisanpassung erst am 1. Juli 2021 in Kraft.
Damit gibt der RMV die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Mehrwertsteuersenkung unbürokratisch an seine Fahrgäste weiter. Fahrgäste profitieren hierdurch sechs zusätzliche Monate von den Fahrpreisen des Jahres 2020.
„Ein Verbundtarif ist ein komplexes Gebilde, das man nicht im Handumdrehen hoch- oder herunterfahren kann“, so RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Die Januar-Preisanpassung um ein halbes Jahr zu verschieben, ist daher die einfachste und unbürokratischste Lösung, um die befristete Mehrwertsteuersenkung an unsere Fahrgäste weiterzureichen.“
Neu ist außerdem eine Vertragsstrafe von 50 Euro für Maskenverweigerer. Ab 1. Januar 2021 hat das Prüfpersonal damit eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit, wenn sich ein Fahrgast nicht an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hält. Die Eigensicherung des Personals steht aber weiterhin im Vordergrund: Wird ein Fahrgast aggressiv und die Situation eskaliert, werden die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter wie bisher auch die Polizei hinzurufen.
Nach den Beobachtungen des RMV-Präventionsteams sind renitente Maskenverweigerer nach wie vor ein Randphänomen, das nur von sehr wenigen Fahrgästen ausgeht: Bei der letzten Erhebung lag der Anteil der Fahrgäste, die sich ohne Attest nachhaltig weigerten eine Maske zu tragen, bei unter 0,5 Prozent.
Beitragsbild: Symbolbild von pasja1000