Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine
(sh) Der Umtausch der Papierführerscheine, gemeint sind die Farben grau und rosa, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, kann von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hochheim am Main auch im Bürgerbüro beantragt werden. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, mussten ihren Führerscheinumtausch bis zum 19.01.2022 beantragen. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen den Führerscheinumtausch bis zum 19.01.2023 beantragen.
Wegen des starken Andrangs beim Umtausch der Führerscheine werden nur die Anträge von den bis zum 19.01.2023 zum Umtausch Verpflichteten (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964) entgegengenommen.
Die anderen Geburtsjahrgänge haben je nach Jahrgang und Ausstellungsdatum des Führerscheines teilweise noch bis zum 19.01.2033 Zeit um den Umtausch zu beantragen. Ein vorzeitiger Umtausch ist bei der Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises möglich.
Ein Termin für die zum Umtausch verpflichteten Hochheimer Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein tauschen müssen, kann telefonisch unter 06146 900-300 im Bürgerbüro gebucht werden. Zur Beantragung ist
1. ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
2. der alte Führerschein und
3. der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Wegen der Corona-Pandemie wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bürgerbüro nur nach der 3G Regelung möglich ist.
Bild von Steffen L.