Weitere mobile Impfungen – Corona-Eindämmung: Kreis setzt Angebote in den Kommunen fort
(jol/mtk) – Der Kreis setzt die Reihe der mobilen Corona-Impfungen fort. Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, gibt es offene Angebote in den verschiedenen Kommunen. Geboten werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Personen ab zwölf Jahren mit dem Impfstoff Comirnaty (BioNTech), zudem zweite Auffrischungen für bestimmte Personengruppen.
Die nächsten Impfungen ohne Terminvergabe laufen an folgenden Orten; sie werden vom Arbeiter-Samariter-Bund im Auftrag des Kreises durchgeführt:
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Eschborn-Niederhöchstadt, Bürgerzentrum
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Hochheim, Haus der Vereine
- März (10 bis 13 Uhr) Eppstein, Rathaus I Vockenhausen
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Kelkheim-Fischbach, Bürgerhaus
- März (10 bis 13 Uhr) Kriftel, Kleine Schwarzbachhalle
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Hattersheim-Eddersheim, Probsteistraße 16a
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Schwalbach, Bürgerhaus
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Hattersheim-Okriftel, Haus der Vereine
- März (10 bis 13 Uhr) Sulzbach, Bürgerzentrum Frankfurter Hof
- März (14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) Bad Soden-Neuenhain, Bürgerhaus
- März (10 bis 13 Uhr) Hochheim, Haus der Vereine
Weitere Termine folgen und werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Mitgebracht werden sollten ein Ausweisdokument und bei Zweit- und Drittimpfungen der Nachweis über die bisherigen Impfungen. Personen, die einen zweiten Booster möchten, müssen belegen, dass sie zur Personengruppe gehört, für die die Impfung empfohlen wird – etwa durch einen Mitarbeiterausweis bei medizinischen oder pflegerischen Berufen.
Wer sich impfen lassen möchte, kann die Abläufe beschleunigen, wenn er bereits den ausgefüllten Anamnese- und Fragebogen mitbringt. Er kann im Internet heruntergeladen werden auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. An den Impfstellen müssen FFP2-Masken getragen werden.
Bild: Themenillustration
Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis