Stadt Flörsheim verkauft Einfamilienhaus in Weilbach
Flörsheim am Main, 7. April 2026
Im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert die Stadt Flörsheim am Main ein Objekt im Stadtteil Weilbach.
Dabei handelt es sich um ein stark sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Nebengebäuden und Innenhof in zentraler Lage in der Brahmsstraße 4. Das Grundstück hat eine Größe von 319 Quadratmetern. Die Wohnfläche beträgt zirka 98 Quadratmeter, verteilt auf fünf Zimmer.
Das Gebäude steht derzeit leer und kann kurzfristig übernommen werden. Weitere Informationen sind auf der städtische Homepage unter www.floersheim-main.de abrufbar.
Hier ist das Exposé zum Download: 2983_8196_1
Besichtigungstermine werden an folgenden Tagen angeboten:
Dienstag, 14. April, 14 bis 17 Uhr
Donnerstag, 16. April, 14 bis 17 Uhr
Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Termine sind auf Anfrage möglich.
Der Verkauf erfolgt im Bieterverfahren. Bei den Bewerbungen/Geboten wird der Kaufpreis mit 60 Prozent und das Nutzungskonzept mit 40 Prozent in die Gewichtung einfließen. Im Nutzungskonzept sind die Bieterinnen und Bieter aufgefordert, ihre geplante Nutzungsperspektive darzustellen. Bewertet werden insbesondere eine nachhaltige Wohnnutzung, eine langfristige Selbstnutzung oder ein nachvollziehbarer eigener Wohnbedarf sowie ein erkennbarer Bezug zum Standort. Konzepte mit kurzfristig angelegter Verwertungs- oder Weiterveräußerungsabsicht treten im Rahmen der Bewertung in den Hintergrund.
Das Mindestgebot beträgt 149.000 Euro.
Das Bieterverfahren endet am 8. Mai 2026 um 12 Uhr
Die Gebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Bieterverfahren Brahmsstraße 4, Weilbach“
an folgende Adresse zu richten:
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main
Stadtbauamt – Fachbereich Grundstücksverkehr
Erzbergerstraße 14
65439 Flörsheim am Main
Ein Rücktritt vom Gebot ist nach Ablauf der Frist noch möglich. Eine Änderung des angegebenen Kaufpreises ist nach Fristablauf ausgeschlossen. Je Bieterin bzw. je Bieter ist nur die Abgabe eines Gebots zulässig. Mehrfachgebote derselben bietenden Einheit sind ausgeschlossen Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb des Grundstücks besteht nicht. Der Erwerber bzw. die Erwerberin hat alle mit dem Veräußerungsverfahren verbundenen Kosten zu tragen, insbesondere Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer
Für weitere Informationen sowie zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen steht zur Verfügung:
Deniz Yildiz
Erzbergerstraße 14
65439 Flörsheim am Main
06145 955-343
06145 955-4343
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