Bei Wespennestern wird die Feuerwehr nur bei akuter Gefahr aktiv
(ds/fwh) Der Sommer ist da und mit ihm auch immer wieder Bienen- und Wespenschwärme, die sich auch in bewohnten Gebieten niederlassen und hier ihre Nester bauen. Viele fühlen sich durch die Insekten in Ihrer Nähe gestört und schnell wird dann der Ruf nach der Feuerwehr laut. Doch die Feuerwehr wird bei Bienen- und Wespenschwärmen heut zu Tage nur noch selten aktiv. Denn in der Regel stellen Bienen, Wespen und ähnliche Insekten keine wirkliche Gefahr dar. Ihr Stich ist zwar schmerzhaft, jedoch in den meisten Fällen nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie können Stiche schwerwiegende Folgen haben.
Hingegen ist für die Natur ist die Existenz der Bienen- und Wespenvölker sogar von erheblicher Bedeutung. Sie regulieren den Bestand von Schädlingen und übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der Bestäubung von Pflanzen. Deshalb sind zahlreiche Bienen- und Wespenarten auch durch das Bundesnaturschutzgesetzt geschützt und die Umsiedlung der Nester oder Beseitigung der Völker ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus diesem Grund sollte man auch darauf verzichten, selbst gegen die Insekten vorzugehen. Denn die Zerstörung eines Bienen- oder Wespennestes kann nicht nur gefährlich sein, sie steht mitunter auch unter Strafe. Die Beseitigung, wenn sie denn notwendig ist, sollte man daher einem der Fachunternehmen überlassen. Diese kann man unter dem Begriff „Schädlingsbekämpfung“ in den Branchenverzeichnissen finden.
Die Feuerwehr wird nur dann tätig, wenn akute Gefahr besteht. Etwa dann, wenn sich die Tiere in der Nähe eines Kinderspielplatzes oder Pflegeheims niedergelassen haben.
Die Kontaktdaten von Fachunternehmen, die gemäß den artenschutzrechtlichen Bestimmungen Wespennester beseitigen oder erforderlichenfalls umsiedeln, können auch beim Service-Telefon des Main-Taunus-Kreises unter der Rufnummer 06192 / 2010 erfragt werden.