Amtliche Bekanntmachung Mandatsverzicht
Kommunalwahl am 06. März 2016;
hier: Mandatsverzicht eines Stadtverordneten und Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Kai Rohde, hat mit Schreiben vom 15. August 2018, eingegangen am 16. August 2018, auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 4 a Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber dieses Wahlvorschlags
Christian Liewig
in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hochheim am Main, Burgeffstraße 30/Le-Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main, einzureichen.
Hochheim am Main, 21. August 2018
gez. Stefanie Geis stellv. Wahlleiterin
Veröffentlicht am 24. August 2018
Amtliche Bekanntmachung Mandatsverzicht