Amtliche Bekanntmachung: Mandatsverzicht Torben Runzheimer

Kommunalwahl am 14. März 2021;
hier: Mandatsverzicht eines Mitglieds des Ortsbeirates Massenheim und Nachrücken in den Ortsbeirat Massenheim

Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der CDU, Torben Runzheimer, hat mit Schreiben vom 19.Oktober 2022, eingegangen am 20. Oktober 2022, auf sein Mandat im Ortsbeirat Massenheim verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 4 b Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber dieses Wahlvorschlags

Oliver Utsch

in den Ortsbeirat Massenheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hochheim am Main, Burgeffstraße 30/Le-Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main, einzureichen.

Hochheim am Main, 24. Oktober 2022 gez. Stefanie Geis
stellv. Wahlleiterin

Veröffentlicht am 28. Oktober 2022

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