Amtliche Bekanntmachung: Mandatsverzicht Ilka Haybach
Kommunalwahl am 14. März 2021;
hier: Mandatsverzicht einer Stadtverordneten und Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Die gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU, Ilka Haybach, hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2022, eingegangen am 20. Oktober 2022, auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 4 b Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin dieses Wahlvorschlags
Brigitte Tuisel
in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hochheim am Main, Burgeffstraße 30/Le-Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main, einzureichen.
Hochheim am Main, 24. Oktober 2022 gez. Stefanie Geis
stell. Wahlleiterin
Veröffentlicht am 28.Oktober 2022