Amtliche Bekanntmachung

Kommunalwahl am 14. März 2021;
hier: Mandatsverzicht eines Stadtverordneten und Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der CDU, Christoph Preis, hat mit Schreiben vom 03.Oktober 2022, eingegangen am 05. Oktober 2022, auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 4 a Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber dieses Wahlvorschlags

Herr Klaus Neumann

in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hochheim am Main, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main, einzureichen.

Hochheim am Main, 17. Oktober 2022 gez. Stefanie Geis
stellv. Wahlleiterin

Veröffentlicht am 21. Oktober 2022

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