Amtliche Bekanntmachung – Käsbach
BEKANNTMACHUNG
Auf Grund des §76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz- WHG-)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI I . 2771) sowie des § 45 des Hessischen Wassergesetzes – HWG- vom 23. Dezember 2010 (GVBI. I S. 548) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2015 (GVBI. S. 338)
ist beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet des Käsbachs in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Stadt Hochheim am Main festzustellen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegen
vom
06. August 2018 bis zum 08. Oktober 2018 einschließlich
während der Öffnungszeiten des Rathauses Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz
65239 Hochheim am Main,
zu jedermanns Einsicht aus.
Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei meiner Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Lessingstr. 16-18, 65189 Wiesbaden) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem Hessischen Wassergesetz in der jeweils geltenden Fassung ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind bzw. einer wasserrechtlichen Zulassung bedürfen.
Wiesbaden, den 20.06.2018
Im Auftrag
Gez. Cécile Kohlhaas
Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden IV7WI-41.2-79b06.33-Käsbach