Auch MTK jetzt ein Corona-Hotspot – Verschärfte Regelungen mit Alkoholverbot und Maskenpflicht

(mtk) Im Main-Taunus-Kreis herrscht bis auf Weiteres ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Wie Landrat Michael Cyriax und Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilen, hat der Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 350 überschritten und gilt nach den hessischen Regelungen als Hotspot.

Die Regelungen gelten nach den Bestimmungen des Landes Hessen für sämtliche Kommunen unabhängig von der dortigen Inzidenz. „Dass nach anderen Kreisen und Städten auch wir jetzt ein Hotspot sind, muss uns mahnen, nicht nur auf die Corona-Bestimmungen zu achten, sondern uns konsequent impfen zu lassen“, fasst der Landrat zusammen.

Cyriax weist besonders auf die Verschärfungen in der Gastronomie hin, die jetzt nicht nur in Hotspots, sondern allgemein in Hessen gelten. In der Innengastronomie ist der Zutritt jetzt nur noch unter 2G-Plus-Bedingungen möglich. Geboosterte allerdings brauchen keinen Testnachweis. Experten würden mit weiter steigenden Fallzahlen rechnen, so der Landrat: „Da ist der Main-Taunus-Kreis kein Einzelfall.“

Fast alle hessischen Kreise seien inzwischen Hotspots. Erfreulich sei aber, dass die überwältigen Zahl der Infektionen im Main-Taunus-Kreis einen milden Verlauf hätten. Das bestätige die Meinung von Experten, dass eine Impfung eine Infektion zwar nicht zu 100 Prozent schützen könne, aber das Risiko eines gefährlichen Krankheitsverlaufs deutlich senke. Die Lage in den Kliniken des Main-Taunus-Kreises sei zwar angespannt, aber unter Kontrolle; gleiches gelte für den Rettungsdienst.

Zwar seien in den vergangenen Wochen viele Kinder und Jugendliche im Schulalter infiziert; sie hätten sich aber in weiten Teilen schon in den Ferien angesteckt. Denn bereits Mitte vergangener Woche, der ersten Schulwoche, seien nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts bereits fast 500 Personen von 7 bis 17 Jahren PCR-positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick ruft die Bürger auf, das Impfangebot des Kreises rege zu nutzen: „Es sind noch Termine für Kurzentschlossene frei“. Die Terminvergabe läuft über das Portal https://www.terminland.eu/kliniken-mtk/.

Wer keinen Internetzugang hat, kann montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr die Telefonnummer 06196 65-7200 nutzen. Weiterhin sind im Impfzentrum Hattersheim Erstimpfungen ohne Termin möglich.

Nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts lag die 7-Tage-Inzidenz am Samstag den dritten Tag über dem Wert von 350 und steigt zudem stetig weiter. Die hessischen Regelungen für Hotspots sind bereits am Wochenende in Kraft getreten. Zudem hat der Kreis in einer Allgemeinverfügung nach Meldungen der Kommunen die Bereiche definiert, in denen öffentlich kein Alkohol getrunken werden darf und auch draußen Masken getragen werden müssen.

Diese beiden Regelungen gelten am Montag ab Mitternacht. Alle Hotspot-Regelungen treten erst außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 350 liegt.

Mit der Hotspot-Einstufung gelten im Main-Taunus-Kreis folgende Regelungen:

  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Sie werden von den Kommunen benannt und vom Kreis in einer Allgemeinverfügung festgelegt.
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufszentren und ähnlichen Bereichen. Auch diese Orte werden von den Kommunen benannt und vom Kreis festgelegt.
  • Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (beispielsweise Sportplatz, Fitnessstudio, Kino oder Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-Plus, draußen 2G. Die Regelungen für die Gastronomie gelten ab sofort hessenweit unabhängig von der Inzidenz.
  • Schließung von Prostitutionsstätten

Zudem hat das Land festgelegt, dass sich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den G2-Plus-Status erreichen können. Außerdem werden FFP2-Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung von Bus und Bahn empfohlen.

Alkoholverbot 

Das Alkoholverbot gilt im Main-Taunus-Kreis ab heute Dienstag in folgenden Bereichen:

Eschborn

  • Montgeronplatz (Niederhöchstadt)
  • Rathausplatz (Eschborn)

Flörsheim

Stadtmitte

  • Maindeich
  • Parkplatz Mainufer
  • Stadtgarten
  • St.-Gallus-Platz
  • Rathenauplatz
  • Rathausplatz
  • Platz vor der Stadthalle
  • Gustav-Stresemann-Anlage
  • Parkplatz der Kreissporthalle (Bürgermeister-Lauck-Straße)
  • Christian-Georg-Schütz-Park

Weilbach

  • Parkplatz an der Weilbachhalle
  • Platz vor dem Haus am Weilbach

Wicker

  • Parkplatz Goldbornhalle
  • Parkplatz Alte Goldbornschule
  • Tor zum Rheingau
  • Flörsheimer Warte
  • Landwehrweg zwischen Bad Weilbach und Flörsheimer Warte

Keramag/Falkenberg

  • Abenteuerspielplatz

Hattersheim

  • Fußgängerzone „Am Kirchgarten“
  • Zwischen Mainzer Landstraße, Hessendamm, Untergärtenweg, Erbsengasse und Fußgängerzone „Sarceller Straße“

Hochheim

  • Areal Königsberger Ring (vor Escobar / dortige Passage)
  • Am Weiher zwischen Königsberger Ring und Nordenstädter Straße
  • Abenteuerspielplatz Käsbachtal
  • Spielpark Hochheim (Ri. Delkenheim)
  • Skater/BMX-Platz Dr. Ruben-Rausing-Straße
  • Hummelpark
  • Wasserturm / Bereich HvB-Schule
  • Schänzchen 3 (Gerold-Buschlinger-Anlage)
  • Dresdener Ring 1 im Bereich Kiosk
  • Herderstraße 9-19 im Bereich der Ladengeschäfte
  • Altstadtbereich
  • Am Plan
  • Aichgasse (Backeswied)
  • Kirchstraße (Kriegerdenkmal)

Hofheim

Kernstadt

  • Chinonplatz
  • Kellereiplatz und Platz hinter der Bücherei
  • Am Ambettbrunnen
  • Marktplatz Am Untertor
  • Zufahrt Viehweide und Viehweide Parkplatz
  • Park Krankenhaus, Pfingstweide, Ehrenmal
  • Bergkapelle
  • Cohausentempel

Diedenbergen

  • Speedway – Bahn und Parkplatz (Wildsachsener Str.)

Langenhain

  • Zwischen den Straßen Alt Langenhain, Martin-Luther-Straße, Wallauer Straße, Am Jagdhaus und Raiffeisenring

Lorsbach

  • Turm HGV
  • Hasenberg
  • Alt-Lorsbach, Zimmerplatz

Marxheim

  • Schützenhaus
  • Frankfurter Str. rund ums Kreishaus mit Besucherparkplatz
  • Rund um Sportpark Heide einschließlich verlängerte Schloßstraße

Wallau

  • Recepturhof
  • Festplatz

Hofheim – Wildsachsen

  • Bornplatz
  • Dorfgemeinschaftsplatz
  • Parkstraße

 

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt von 8 bis 22 Uhr hier:

Eschborn

  • Montgeronplatz (Niederhöchstadt)
  • Rathausplatz und unmittelbare Umgebung (Eschborn)
  • Skulpturenpark (Niederhöchstadt)
  • Hanny-Franke-Anlage (Eschborn)
  • Süd-West-Park (Eschborn)

Hattersheim

  • Marktplatz Hattersheim
  • Fußgängerzone Am Markt und Am Kirchgarten (vom Marktplatz bis zur kath. Kirche St. Martinus)
  • Wegeachse Untertorstraße (Bahnhof Südseite) bis Hugo-Hoffmann-Ring
  • Frankfurter Straße (zwischen Hessendamm und Nassauer Straße)

Hochheim

  • Weiherstraße zwischen Burgeffstraße und Am Plan
  • Am Plan
  • Marktplatz „Alte Malzfabrik“
  • Marktplatz „Verwaltungsstelle Massenheim“
  • Einkaufspassage Königsberger Ring 2

Hofheim

  • Gesamte Hauptstraße
  • Einzelhandelsbereiche der Innenstadt/Altstadt (Begrenzt von Elisabethenstraße, Alte Bleiche, Hauptstraße, Am alten Bach, An der Obermühle, Kurhausstraße, Stephanstraße, Langgasse, Oskar-Meyrer-Straße, Hauptstraße, Neugasse)

Schwalbach

  • Limes Einkaufszentrum

Sulzbach

  • Main-Taunus-Zentrum

Kelkheim

  • Die Fußgängerzone „Stadtmitte Süd“ entlang der Südseite der Frankenallee besteht aus den Verkehrsflächen zwischen den Anwesen Frankenallee 6 bis 26 sowie Höchster Straße 6 bis 12
  • Die Fußgängerzone „Marktplatz“ nördlich der Frankenallee besteht aus den Verkehrsflächen zwischen den Anwesen Am Marktplatz 1 bis 5 einschließlich der Zugänge von Hauptstraße und Frankfurter Straße

 

Amtsblatt Nr. 3

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BeitragsBild von Hermann Traub

 

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