Aus Gurkengläsern kann man keinen Kompost machen
(rmd) Gurkengläser, Plastiktüten mit Restabfall, Windeln, Kaffeekapseln, Kugelschreiber, Senftuben, Gartenscheren – all das findet sich im Biomüll. All das gehört dort natürlich nicht hin.
Beate Ibiß, Geschäftsführerin der RMD, betont: „Wir wissen, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall aufmerksam trennen. Für die anderen gilt: Die Qualität der angelieferten Bioabfälle wird zukünftig kontrolliert. Das kann teuer werden.“
Seit rund 15 Jahren produziert die RMD in Flörsheim und Neu-Anspach klimaschonendes Biogas und Nährstoff- und Humusprodukte für Landwirtschaft, Gartenbau und Hobbygarten. Ausgangsstoffe hierfür sind Abfälle aus der Biotonne. Hochwertige Kompost- und Gärprodukte können natürlich nur aus sauber angeliefertem Bioabfall hergestellt werden.
Die RMD sortiert Verunreinigungen mit einem erheblichen Aufwand nachträglich aus. Sonst können die vom Gesetzgeber und der RAL-Gütesicherung festgelegten Grenzwerte im Kompost nicht eingehalten werden. Dafür ist ein Menge Technik im Einsatz. Und trotzdem kann es passieren, dass die Fremdstoffe im Endprodukt verbleiben, zum Beispiel als winzige Plastikschnipsel oder Glassplitter.
Um das zu verhindern, tritt am 1. Mai 2025 eine Bestimmung der Bioabfallverordnung in Kraft, nach der schon die angelieferten Bioabfälle Qualitätskriterien erfüllen müssen. Ab dann hat die Verwertungsanlage das Recht, Fahrzeugladungen abzuweisen, wenn mehr als drei Prozent Fremdstoffe enthalten sind.
Das Personal in den Biogasanlagen ist dann verpflichtet, die Qualität jeder Anlieferung direkt nach dem Abkippen zu kontrollieren. Bereits jetzt prüft die RMD stichprobenweise die Fahrzeugladungen und bewertet die Sortenreinheit mittels eines fünfstufigen Schemas von sehr gut bis sehr schlecht.
Beate Ibiß: „Bürgerinnen und Bürger sind gefragt. Es gilt: keine Fehlwürfe – auch nicht ausnahmsweise oder aus Versehen. Darüber hinaus sind die Kommunen in der Pflicht. Sie müssen informieren und auch selbst prüfen. Denn sie sind es, die zunächst die Kosten für die Entsorgung tragen, wenn der Bioabfall zurückgewiesen werden muss.
Allerdings: Über die Abfallgebühr bezahlen das dann doch auch wieder alle. Also besser vorher trennen und so solche Kosten gar nicht erst verursachen.“