Beim Osterspaziergang Abstand halten
(sfl) An den Osterfeiertagen haben sicher viele Menschen Lust auf einen ausgedehnten Spaziergang bei bestem Wetter. Auch in den vergangenen Tagen haben sich bereits zahlreiche Menschen bei blauem Himmel und Sonnenschein in der freien Natur aufgehalten. Die Flörsheimerinnen und Flörsheimer können die frühlingshaften Temperaturen auch in diesen Tagen genießen, müssen dabei aber weiterhin die Verhaltensregeln zur Eindämmung des Corona-Virus befolgen. „Bitte halten Sie bei Ihren Spaziergängen den gebotenen Abstand von mindestens 1,50 Metern ein“, lautet der Appell von Bürgermeister Dr. Bernd Blisch.
Nach wie vor gilt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Menschen, die nicht der Familie oder einer häuslichen Gemeinschaft angehören, in der Öffentlichkeit untersagt sind. Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist verboten.
Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch Zusammenkünfte von Personen, die nicht diesem Kreis angehören, in privaten Wohnungen und Gärten sind nicht erlaubt.
Wer gegen Kontaktverbote verstößt, begeht eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Die Hessische Landesregierung hat zur Ahndung solcher Verstöße einen Bußgeldkatalog verabschiedet.
Menschen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, sind aufgefordert, zuhause zu bleiben und unverzüglich den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren. Besonders gefährdete Menschen sollten Ausflüge unter freiem Himmel möglichst komplett vermeiden.
„Unsere besondere Rücksichtnahme gilt in diesen Tagen den älteren und kranken Menschen, die wir schützen müssen. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam diese schwere Zeit gut überstehen werden. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern schöne Osterfeiertage und dass sie gesund bleiben“, sagt Bürgermeister Dr. Blisch.