Bewohner-Parkausweise für die Hochheimer Altstadt online beantragen

(sh) Die neuen Bewohnerparkausweise für die Hochheimer Altstadt können ab sofort auch online auf der städtischen Internetseite www.hochheim.de beantragt werden. Unter dem Suchbegriff „Bewohnerparkausweis“ gelangt man direkt zum Onlineantrag. Anschließend den Antrag ausfüllen und auf „Daten absenden“ klicken. Der Antrag ist auch ohne Unterschrift gültig. Nach Eingang des Antrages wird der neue Bewohnerparkausweis per Post zugesandt. Selbstverständlich kann der Bewohnerparkausweis auch persönlich im Rathaus, Königsberger Ring 2-8, 2. OG, Zimmer 2.03 beantragt werden. Eine Beantragung im Bürgerbüro ist nicht möglich.

Auch die Parksonderausweise für das Parken vor Grundstücksaus- und Einfahrten können online beantragt werden. Hierzu auf dem Formular im Feld „E-Mail – Bemerkungen für das Amt“ ist dann der Hinweis „Toreinfahrt“ einzutragen.

Bisher wurden die Bewohnerparkausweise für zwei, von der Stadt Hochheim vorgegebene Jahre, ausgestellt. Künftig werden diese individuell, beginnend mit der jeweiligen Antragstellung, auf zwei Jahre ausgegeben.

Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 40,00€ und für den Park-Sonderausweis 20,00€

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nur diejenigen einen Bewohnerparkausweis beantragen können, die im verkehrsberuhigten Bereich mit Hauptwohnung gemeldet sind und keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug im privaten Bereich unterzubringen.

Die Richtlinien des Magistrates zum Parken im verkehrsberuhigten Bereich vom November 2004 regeln die näheren Einzelheiten.

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